gie: „Rauchverbote führen zu einem Rückgang des Rauchens sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch im kritischen Jugendalter, weniger Menschen beginnen zu rauchen und mehr Menschen geben ihre Sucht auf. Dadurch entstehen weniger Lungenkrebs- und COPD-Neuerkrankungen sowie Herz-Kreislauferkrankungen. Insbesondere auf Kinder hat diese Maßnahme günstige Auswirkungen: So kommt es beispielsweise zu weniger Krankenhausaufnahmen wegen kindlichen Asthmas. Rauchverbote bewirken aber auch einen besseren Schutz des ungeborenen Kindes vor den negativen Auswirkungen des Aktiv- und Passivrauchens der Mutter. All dies hat man nun leichtfertig aufgegeben," warnt die ÖGP.
Seit dem Bekanntwerden des Vorhabens das generelle Rauchverbot in der Gastronomie zu kippen, hat sich in der Zivilgesellschaft sehr viel getan. Hunderttausende Menschen haben ihren Unmut gegen die Abschaffung des Rauchverbots Luft gemacht. Zunächst haben fast 470.000 Menschen die Petition der österreichischen Krebshilfe „DON`T SMOKE“ unterschrieben und derzeit läuft äußerst erfolgreich die Unterstützungsaktion für ein Volksbegehren, initiiert durch die Wiener Ärztekammer. Bereits über 415.000 Menschen haben innerhalb von zwei Wochen ihre Unterstützungsunterschrift geleistet.
Dieses klare Bekenntnis der österreichischen Bevölkerung zum generellen Rauchverbot in der Gastronomie, darf die Regierung nicht einfach übergehen.
Der Angriff der schwarz-blauen Bundesregierung auf die Gesundheit der Bevölkerung kann so nicht hingenommen werden. Deshalb wird die SPÖ jede demokratische Möglichkeit, bis hin zu einem Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung nutzen, um diesen gesundheitspolitischen Irrsinn zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den eindeutigen Willen der österreichischen Bevölkerung im Sinne eines umfassenden Gesundheitsschutzes umzusetzen und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die bestehende Regelung zum NichtraucherInnenschutz im Tabakgesetz hinsichtlich des generellen Rauchverbotes in der Gastronomie, wie vorgesehen mit 1.5.2018 in Kraft treten kann.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.
Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Krenn. – Bitte. (Abg. Jarolim: Ich habe geglaubt, der Herr Vizekanzler ist jetzt am Wort! – Abg. Höbart: Das werden Sie schon noch hören, wenn es so weit ist, Herr Kollege! – Abg. Schimanek: Mein Gott na! – Abg. Höbart: Rednerliste lesen! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Jarolim und Höbart. – Abg. Schimanek – auf Abg. Krenn weisend –: Jetzt ist die Kollegin am Wort!)
16.15
Abgeordnete Barbara Krenn (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreicherinnen und Öster-
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