Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 165

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nicht in Raucherlokale gehen dürfen, keine Zigaretten kaufen dürfen et cetera. Vieles ist auch über den Verordnungsweg zu regeln. Das zu realisieren ist notwendig und wichtig, weil man aufgrund der Studien weiß, dass junge Menschen, die bis zum 18. Lebensjahr nicht zu rauchen begonnen haben, in der Regel auch nicht mehr zu rauchen beginnen werden. Daher ist das der richtige Ansatz.

Ja, Rauchen ist schädlich, und wir haben die Verantwortung, Passivrauchen zu verhin­dern. Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass Nichtraucher, die nicht belästigt werden wollen, auch nicht belästigt werden. – So weit, so richtig.

Diese Debatte wurde ja sehr emotional geführt. Ich habe schon ein bisschen Angst ge­habt bei Ihnen, Herr Kollege Strolz, weil Sie sich so aufgeregt haben, dass ich fast den Eindruck hatte, Sie gefährden Ihre Gesundheit und stehen knapp vor dem Herzinfarkt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das sei Ihnen aber unbenom­men, das ist Ihre Eigenverantwortung. Das ist Ihre persönliche Freiheit. Das ist Ihre ei­gene Entscheidungsfreiheit, die Sie zum Glück haben. Und das wird in diesem Bereich völlig außer Acht gelassen, denn es geht hier um persönliche Freiheit und Eigenverant­wortung eines jeden Menschen – so wie jeder Mensch die freie Wahl hat, sich unge­sund zu ernähren, wenn er das will. Da haben wir ihm nicht vorzugeben, nicht zu sa­gen, der Schweinsbraten ist ungesund für dich, den verbieten wir. Selbstverständlich nicht! (Abg. Keck: Damit gefährdet man aber nicht jemand anderen!) Diese persön­liche Eigenverantwortung hat jeder, auch der Extremsportler, der seine persönliche Ge­sundheit gefährdet. Auch derjenige, der Medikamentenmissbrauch lebt, hat diese Ei­genverantwortung. (Abg. Strolz: Das ist ja nicht dasselbe wie Passivrauchen! Hallo!) Und der Raucher, der die freie Entscheidung trifft, zu einer Zigarette greifen zu wollen, hat auch diese persönliche Entscheidungsfreiheit.

Genau darum geht es! Es geht um die Themen Eigenverantwortung, Selbstbestim­mung, Bürgerfreiheit und auch Eigentumsrechte der Wirte. Diese Bereiche, diese Wer­te haben Sie heute völlig links liegen gelassen. Genau darum geht es: Wo bleibt die Freiheit des Einzelnen, wenn man permanent versucht, staatlicherseits alles mit Zwangsverordnungen festzulegen, alles mit Geboten und Verboten zu regeln? Das ist nicht die freie Gesellschaft, die ich mir wünsche, Herr Strolz! Das ist genau der ent­scheidende Punkt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, Sie haben heute zu Recht gesagt, Sie haben Ge­setze verändert. – Ja, es hat vor Jahren die Situation gegeben, dass die Gastronomen, und zwar jeder Einzelne, Zigtausende Euro in den Betrieb investiert haben (Abg. Gu­denus: Millionen!), damit der gute Kompromiss, der gefunden wurde, gelebt werden kann, nämlich einerseits einen gesetzlichen Nichtraucherschutz für die Nichtraucher zu gewährleisten und andererseits abgeschlossene Raucherbereiche für die Raucher anbieten zu können, wo keiner gezwungen ist, vom Nichtraucherbereich in den Rau­cherbereich zu gehen. Das war ein guter Kompromiss.

Damals haben die Gastronomen investiert, und dann gibt man ihnen keine Rechtssi­cherheit und kommt im Jahr 2015 her und sagt, jetzt wollen wir das totale Rauchver­bot – das heißt, auch für jene, die freiwillig und aus einer Freude heraus nach der Ar­beit – für viele die letzte Freude – ins Kaffeehaus, ins Beisl gehen wollen, um einmal ein Zigaretterl bei einem Kaffee oder bei einem Bier rauchen zu können. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Nein, denen vergönnt man nicht einmal nach der Arbeit mehr diese Freiheit. Das ist genau der entscheidende Punkt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Nichtraucherschutz und Wahlfreiheit sind überhaupt kein Widerspruch. Genau um die­sen Kompromiss geht es, dass beide Seiten selbstverständlich ihre Wahlfreiheit haben und keiner den anderen belästigt, keiner den anderen gesundheitlich gefährdet. Im


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