Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 185

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18.02.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Es ist gut, dass wir über das Bundesvergabegesetz sprechen. Vor einiger Zeit haben wir dieses Gesetz hier im Hohen Haus novelliert, 2016 ist es in Kraft getreten.

Was war der Ausgangspunkt? – Die Diskussionen in der Bauwirtschaft; wenn die öf­fentliche Hand zum Beispiel Großprojekte ausgeschrieben hat, wurden sie in cumulo ausgeschrieben. Oft sind kleine Betriebe, zum Beispiel ein Elektriker, nicht zum Zug gekommen, weil zum Schaden der kleinen Wirtschaft das gesamte Projekt ausge­schrieben wurde.

Das zweite Problem ist, dass die öffentlichen Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip ausgeschrieben werden, sodass nur der Billigste zum Zug kommt und nicht der Best­bieter. Beide Beispiele zeigen, dass das für die mittelständische Wirtschaft, für die kleinstrukturierte, regionale Wirtschaft oft ein großes Problem war, denn bei derartigen Aufträgen kommt es oft dazu, dass zum Beispiel Subfirmen aus Osteuropa kommen, die Lohn- und Sozialdumping betreiben und sich nicht an Spielregeln halten, an die sich unsere Unternehmen aber sehr wohl halten müssen. Im Sinne einer Unterstützung heimischer Betriebe oder auch von Betrieben aus dem Ausland, die sich an die Ge­setze halten, die sich an Lohnregelungen halten und nicht Sozialdumping betreiben, war das eine sinnvolle Novelle.

Ich weiß, wenn man sich die Ergebnisse anschaut, dass da noch einiges zu verbes­sern ist, aber ist es einmal in einem ersten Schritt dieses Bestbieterprinzip zu veran­kern, weil es damit mehr Transparenz bei der Vergabe an Subunternehmen gibt. Es soll auch verhindert werden, dass Lohn- und Sozialdumping betrieben wird. Wir wollen, dass kleine, regionale, mittelständische Unternehmen da Erfolg haben.

Was wir damals bei der Novelle auch gemacht haben und fortsetzen sollten, ist, dass wir den Lebensmittelbereich hineinbekommen haben. In der heutigen Zeit ist es so, dass wir in Österreich in etwa 2 Millionen Menschen haben, die täglich ihre Mahlzeit in einer öffentlichen Einrichtung zu sich nehmen, in einer Kaserne, in einem Spital, in ei­nem Pflegeheim oder in einer Schule zum Beispiel. Dort ist es oft so, dass über Groß­händler eingekauft wird, und dann findet sich zur Verwunderung mancher in einer hei­mischen Kaserne Butter aus Irland. Nicht, dass ich das schlechtreden will, aber in Zei­ten einer Milchkrise in Österreich sind dann viele verwundert und fragen, warum es da keine heimische Butter gibt, wo wir doch so viel eigene hochwertige Lebensmittel haben. – Die Antwort ist, dass eben die Ausschreibung nach dem Billigstbieterprinzip funktioniert.

Jetzt haben wir dort das Bestbieterprinzip eingeführt; zwar erst ab einem Auftragsvo­lumen von 100 000 Euro, aber der Weg ist der richtige, denn das, was wir wollen, ist, dass in öffentlichen Einrichtungen, in Spitälern, in Pflegeheimen, in Schulen, in Kaser­nen, hochwertige heimische Lebensmittel verwendet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Punkt ist zwar, dass man natürlich nicht hineinschreiben kann, der Huber-Bauer von nebenan soll die Milch liefern, aber man in die Ausschreibungskriterien sehr wohl – und das ist der springende Punkt – kurze Transportwege, frische Lebensmittel, Bio oder jedenfalls gentechnikfrei und ähnliche Qualitätskriterien hineinnehmen kann. Ich halte das für sehr wichtig. Das Land Niederösterreich hat es vorgezeigt: In den öffent­lichen Institutionen, in Pflegeheimen, in den Landeskliniken, wird das bereits gemacht. Das ist ein echter Impuls für die heimische Lebensmittelwirtschaft und gerade auch für kleine Bauern, für Biobauern und solche, die hochwertige Lebensmittel in der Region produzieren.

 


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