Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 186

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Abschließend: Es gibt eine Studie der Kepler Universität, die sagt, wenn wir die Ver­wertung regionaler Lebensmittel um 1 Prozent steigern, bringt das eine zusätzliche Wertschöpfung von in etwa 100 Millionen Euro in der Region plus 1 000 Arbeitsplätze. Ich meine, wir haben einen Mehrfacheffekt: Durch den Kauf der regionalen Produkte und die Unterstützung der regionalen Wirtschaft – wohlgemerkt in öffentlichen Institu­tionen, darauf können ja wir zugreifen – fördert man eine kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer Österreich hat die Initiative „Gut zu wis­sen!“ gestartet, weil das auch mit der Kennzeichnung dieser Lebensmittel einhergeht. Die Bürger, die Menschen sollen wissen, was sie zu sich nehmen, sie sollen es auf den Etiketten lesen können, und dafür setzen wir uns ein. Daher ist es gut, dass im Regie­rungsprogramm steht, dass das Bundesvergabegesetz auch dahin gehend erweitert werden soll, dass wir mehreren dieser öffentlichen Institutionen ermöglichen, derartige Produkte zu kaufen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.07


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 54/A dem Verfassungsausschuss zu.

18.07.4310. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz geändert wird (60/A)

 


Präsidentin Doris Bures: Schließlich gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.

 


18.08.03

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Keine evidenzbasierte Politik ohne Evidenz, so heißt es. In unserem Programm steht das auch so drinnen, wir erheben sozusagen den Anspruch auf evidenzbasierte Politik.

Nun ist Österreich mit Sicherheit ein Förderweltmeister. Wir können aber zeitweise nicht überprüfen, wie effizient die Förderungen in Wirklichkeit sind. Das jüngste Bei­spiel ist der Beschäftigungsbonus: Wir können bis heute nicht wirklich verifizieren, wie effizient er war oder wie effizient er eingeführt wurde.

In Österreich gibt der Bund mehr als 50 Millionen Euro jährlich für Sammlungen, Aus­wertungen, Publikationen und Speicherung von Statistikdaten aus, siehe § 32 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes. Die für diese Tätigkeiten zuständige Statistik Austria be­schäftigt immerhin mehr als 700 Personen. Was die Wissenschaftler dann mit diesen Daten tun können, das bezeichnen sie selbst so – ich darf zitieren –: „Wissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang gerne von einem österreichischen Datenfriedhof.“

Wo liegt nun das Problem? – Das Problem liegt darin, dass es beispielsweise keine Möglichkeiten gibt, zu überprüfen, ob diverse industriepolitische Förderungen effizient sind oder ob diese überhaupt irgendeine Wirkung zeigen. Hauptgrund ist nämlich fol­gender Paragraf aus dem Bundesstatistikgesetz, nämlich § 31 Abs. 3: „Die Verwen­dung von personenbezogenen Statistikdaten ist auch für wissenschaftliche Zwecke un­zulässig.“ Das ist das Kernproblem.

Wie kann das Problem gelöst werden? – Zum Beispiel, dass zum Zwecke der wissen­schaftlichen Forschung die Verwendung von Daten ermöglicht wird, wenn bestimmte


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