Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung, 28. Februar 2018 / Seite 187

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Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, und zwar insofern, dass auch Daten von Per­sonengesellschaften überprüft werden können beziehungsweise nachverfolgt werden können.

In Holland gibt es außerdem seit Längerem die Möglichkeit von linked data; in dieser Hinsicht sollten wir uns auch umsehen, ob solche Möglichkeiten auch für Österreich verwendbar wären. Selbst das Wifo und alle anderen Institutionen würden uns dafür dankbar sein, wenn sie datenbasiert arbeiten könnten und die Effizienz der Politik, von Lenkungsmaßnahmen überprüfen könnten. Dazu braucht die Statistik Austria ein ande­res Gesetz, und darum ginge es. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Him­melbauer. – Bitte.

 


18.11.25

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Herr Abgeordneter Schellhorn! Ich darf gleich vorwegschicken, wir haben uns den Antrag angesehen, wir wollen natürlich auch hier Gesprächsbereit­schaft signalisieren und unterstützen auch Ihre Aussage, dass, wenn wir effektiv arbei­ten wollen, wir entsprechende Fakten, evidenzbasierte Fakten, nach denen wir unsere Arbeit ausrichten können.

Das betrifft ja unter anderem auch den Datenschutz, dem wir uns widmen. Daten­schutz ist, glaube ich, derzeit in aller Munde. Es gibt sehr viele Medienberichte, die über das aktuelle Vorhaben auf EU-Ebene, die Datenschutz-Grundverordnung, berich­ten, und ich bin mir sicher, sehr viele von Ihnen werden zu Hause, in ihren Regionen von Unternehmen, von Vereinen, von Privatpersonen diesbezüglich angesprochen.

Ein großes Thema, das uns im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der Anpassungen der Öffnungsklauseln in Österreich beschäftigt, ist natürlich, wie wir in Österreich arbeiten. Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung vorgenommen, zu deregulieren, vor allem auch Gold Plating zurückzufahren, das, was überschießend ist, einfach zu streichen.

Ein großes Thema ist – das hat Abgeordneter Schellhorn in seinem Antrag ange­sprochen – das Thema der juristischen Personen im Datenschutzgesetz. Ich kann von meiner Seite anbieten, darüber zu sprechen, inwieweit juristische Personen in diesem Bereich angeführt werden müssten. Sicherlich gebührt Unternehmen auch ein gewis­ser Schutz, vor allem wenn es um Geschäftsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse geht, und dass Unternehmen diesen Schutz erfahren, dafür müssen wir Sorge tragen. Ist es aber wirklich notwendig – angesichts des Gold Platings, das hier passiert ist –, dass auch juristische Personen umfasst werden, oder könnte es sich auf natürliche Perso­nen, wie es auch die Datenschutz-Grundverordnung vorsieht, beschränken? Vielleicht wäre das auch schon eine mögliche Lösung in diesem Prozess.

Also ich glaube, wir sollten hier im Gespräch bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walter Bacher. – Bitte.

 


18.13.43

Abgeordneter Walter Bacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lieber Kollege Schellhorn, natürlich ist es zu befürworten, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit und Nutzen evaluiert werden. Der gegenständliche An­trag betrifft ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, und es geht wie auch in der heutigen


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