Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung, 1. März 2018 / Seite 61

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meines Erachtens nicht mehr auf dem Boden der Verfassung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte auch noch ganz kurz auf die Kritik am Demonstrationsrecht eingehen, die Andreas Hauer vorgeworfen wird. Ja, es stimmt, er hat in einem Beitrag geäußert, dass man sich überlegen sollte, ob sogenannte Hassdemonstrationen in der Form zulässig sind. Er hat es aber in Relation gesetzt, weil er gesagt hat, wenn eine Demonstration darauf ausgerichtet ist, die Versammlungsfreiheit anderer mit Gewalt zu stören und zu verhindern, dann – auch da wieder die Abwägung der Grundrechte – muss man sich überlegen, ob eine solche Demonstration nicht zu verbieten wäre. Das hat er gesagt, und das ist auch zulässig und das ist auch völlig richtig. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und auch da frage ich mich, wer ernsthaft etwas anderes behaupten will, oder meinen Sie tatsächlich, dass es richtig ist, dass man andere mit Gewalt daran hindert, sich zu versammeln? – Ich glaube nicht.

Wenn man sich allein diese zwei Zitate – und nur die beiden wurden gefunden und überhaupt herausgezerrt – nüchtern anschaut, stellt man fest, da ist ein Mensch, der eine Meinung vertritt, der sie sehr differenziert vertritt. Es muss nicht Ihre sein. Ansonsten ist er ein hervorragender Jurist, bestens geeignet, gegen den es nichts gibt, gegen den auch die Kollegenschaft und niemand irgendetwas äußert, das negativ wäre. Er hat nur einen Makel: Er wurde von uns, von der FPÖ vorgeschlagen. Stehen Sie dazu, sagen Sie das, das ist das Thema! (Abg. Scherak: Das stimmt ja nicht!) Dann weiß man, woran es liegt. Aber sagen Sie es offen, denn abgesehen davon ist er, wie gesagt, ein höchst qualifizierter Kandidat, und ich hoffe daher, dass er hier im Plenum breite Zustimmung findet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.20.08

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Wir haben es schon gehört, wir haben heute die sehr verantwortungsvolle Aufgabe, als Nationalrat jemanden vor­zuschlagen, der in Zukunft am Verfassungsgerichtshof sein Amt ausüben wird. Und um dieser verantwortungsvollen Aufgabe nachzukommen, haben wir mit sehr, sehr vielen Kandidatinnen und Kandidaten ein Hearing durchgeführt, es waren knapp 40 Per­sonen. Am Schluss waren es ein bisschen weniger, einer, der regelmäßig in der „Krone“ eine Kolumne schreibt, hat seine Bewerbung zum Beispiel zurückgezogen, und auch andere sind nicht zum Hearing gekommen. Wir haben unsere Aufgabe in diesen Hearings, die bei so vielen Kandidaten einigermaßen herausfordernd waren, dennoch, glaube ich, sehr verantwortungsvoll, sehr gut wahrgenommen.

Die Bundesverfassung ist sehr dünn, wenn es darum geht, was an und für sich not­wendig ist, um Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zu sein. Es geht darum, dass man ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen hat und dass man eine zehnjährige Berufserfahrung einbringen soll. Was aus meiner Sicht wichtig ist, ist einerseits natürlich die fachliche Qualifikation, also dass man grundsätzlich ein Jusstudium haben sollte – aber das ist klar von der Verfassung vorgegeben –, ande­rerseits die Frage, was denn der Verfassungsgerichtshof braucht, ob es dafür beson­dere fachliche Qualifikationen braucht, aber aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Richter und Richterinnen vor Ort auch die Frage der Diversität, sei es, was das Alter und das Geschlecht betrifft, und eben die entsprechenden fachlichen Fragen.

 


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