Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung, 19. März 2018 / Seite 58

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abspielt, der wird sicherlich noch herauskommen, da werden Sie sich noch schön an­schauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker. – Bitte. (Abg. Rosenkranz: Die ist auch von der FPÖ! – Abg. Neubauer: Was ist eigentlich mit dem Herrn Schennach?)


14.44.47

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Mitglieder der Bundesregierung, die heute hier sind! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! An Kollegen Jarolim, den Justiz­sprecher der SPÖ: Mein Name ist Michaela Steinacker, ich bin Abgeordnete und Justiz­sprecherin der ÖVP und jetzt am Wort. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich bin froh, dass es das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus­bekämp­fung gibt. Ich bin froh, weil dieses BVT seit vielen Jahren sehr gute Arbeit für die Menschen in Österreich, für die Sicherheit in unserem Land leistet. (Abg. Schieder: Noch!) Ich glaube, dass ein Nachrichtendienst dann am besten arbeitet, wenn die Menschen sein Wirken gar nicht spüren, wenn es nicht erkennbar ist. Ich bin außerdem froh, dass ein geordnetes System der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist, für die notwendige, lückenlose Aufklärung von Vorhalten, Vorwürfen oder Anzeigen zu sorgen, wenn es in Österreich zu Vorhalten und Vorwürfen kommt.

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft befinden sich im Anfangsstadium. Basis dieser Ermittlungen sind anonyme Anzeigen, die am Anfang standen. Herr Klubobmann Strolz hat hier mit diesem 39-seitigen Papier, ich möchte schon fast sagen, gewachelt. Ich möchte nur sagen: Das sind Unterlagen, die es österreichischen Journalismusgrößen wie Grabner, Nikbakhsh oder Thalhammer nicht wert waren, eine Geschichte darüber zu schreiben, die nicht einmal eine Notiz in den Zeitungen wert waren.

Die Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien und der Korruptionsstaatsanwaltschaft sind zusammengeführt worden und werden und wurden durch vier Zeugenaussagen ergänzt, die Anlass für die in Rede stehenden, heute zur Diskussion stehenden Haus­durchsuchungen waren. Aus Schutzgründen wurden sowohl die Personen als auch die Inhalte bis jetzt für uns anonym gehalten. – Okay, so weit, so gut.

Die Motivation hinter Zeugenaussagen ist für die Staatsanwaltschaften unerheblich, ebenso, aus welchen Motiven Anzeigen erstattet werden. Relevant dafür – das sage ich allen, die hier im Hohen Haus sitzen und zu dieser Thematik sprechen und die auch in Zukunft Aufklärungsarbeit zu leisten haben –, ob eine Anzeige genügend An­halts­punkte bietet, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ist in Österreich aus­schließlich der Inhalt und nicht ein Motiv.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich ist eine Behörde, die von uns allen als sehr wertvoll erachtet wird und die in den letzten Jahren Aufklä­rungs­arbeit in großem Maße sehr sinnvoll geleistet hat. Ihr kommt in den Verfahren, die sie abzuwickeln hat, ein gewisser Entscheidungsspielraum zu, und es obliegt dem ermittelnden Staatsanwalt, der ermittelnden Staatsanwältin, welche Ermittlungshand­lungen er oder sie anordnet. Hausdurchsuchungen und Datenanalysen sind eines der Hauptgeschäfte dieser Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte wissen am besten, welche Daten für die Ermittlungen benötigt werden und wie sie zu diesen Daten kommen. Die Polizeikräfte, die Polizeibeamten führen aufgrund dieser Ermittlungs­anord­nungen dann genau das durch, was die Staatsanwälte – und über die Qualität der Staatsanwaltschaft habe ich soeben gesprochen – eben benötigen.

 


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