die vom Bundespräsidenten unterfertigte Bestallungsurkunde nicht an den BVT-Direktor, wie es das Gesetz von Ihnen verlangt, und warum suspendieren Sie den Direktor nicht schon am 22.2., als Sie von den Vorwürfen erfahren haben?
Die Ungereimtheiten gehen aber weiter, über die sonderbaren Vorgänge rund um die Wiederbestellung von Gridling hinaus. Wir kommen jetzt zur Hausdurchsuchung. Nun dehnt sich die Affäre auf das Justizressort aus, auf die Staatsanwaltschaft, die offenbar zu schwach war, um der politischen Einflussnahme etwas entgegenzusetzen. Warum nämlich die Hausdurchsuchung? – Angeblich, weil die Gefahr einer Fernlöschung bestand. Meine Damen und Herren, es bestand die Gefahr, dass Daten aus der Ferne gelöscht werden, die ohnehin gelöscht werden hätten müssen und deren Löschung protokolliert gewesen wäre. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt die Hausdurchsuchung. (Abg. Rosenkranz: NEOS verabschiedet sich gerade vom Datenschutz! Das ist unglaublich!) Sie wird nur nachvollziehbar, will man sie dazu nutzen, über eine unter FPÖ-Kontrolle stehende Polizeieinheit Extremismusdaten mitgehen zu lassen – ein Verdacht, der noch nicht entkräftet werden konnte.
Und noch etwas ist nicht koscher an dieser Durchsuchung: Sie wird um 22.30 Uhr vom Journalrichter bewilligt, umgehend und mündlich am Telefon. Wie informiert war der Richter über die Verdachtslage und darüber, wie viel man bei der Durchsuchung mitnehmen darf? Und warum wird auch das Büro der Leiterin der Extremismusabteilung durchsucht? – Die Erklärung, die Justiz- und Innenministerium liefern: Sie war eine enge Vertraute eines Beschuldigten. – Die spannende Frage ist: Warum wurde bei diesem Beschuldigten keine Hausdurchsuchung durchgeführt, nicht zu Hause und nicht im Büro?
Und dann ist da der Einsatz der EGS, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung von Straßenkriminalität, unter der Leitung eines FPÖ-Gemeinderates, der auf Facebook widerwärtige, rassistische und verhetzende Postings macht. Zwischenfrage: Wenn die Vorwürfe an Gridling ausreichen, rechtfertigen solche Postings nicht zumindest dienstrechtliche Konsequenzen, wenn nicht die Suspendierung? (Beifall bei den NEOS. – Bundesminister Kickl: Haben Sie geschlafen die letzten paar Stunden?)
Was ist das Brisante am Einsatz der EGS? – Der Einsatz der EGS wurde der Staatsanwaltschaft von Sekretär Goldgruber vorgeschlagen, die Staatsanwaltschaft hatte faktisch keine andere Wahl, als sie zu nehmen – die Justiz kann sich das nicht aussuchen. Es kommt noch schlimmer: Die EGS war, Herr Rosenkranz, zu mancher Zeit bei der Beweissicherung allein. (Abg. Rosenkranz: Ich lese gerade Ihren Antrag durch!) Das ergibt mein Aktenstudium. Das heißt, die EGS unter der Leitung eines FPÖ-Gemeinderates war bei der Beweissicherung in den Räumen der Extremismusabteilung des österreichischen Verfassungsschutzes teilweise allein. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz. – Abg. Strolz: Hört! Hört!)
Viel wird sich über den Rechtsweg klären, aber unbeleuchtet bleibt die politische Ebene. Für diese braucht es einen U-Ausschuss. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
15.06
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Alma Zadić. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M (PILZ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben die heutige Sondersitzung einberufen lassen, weil wir verunsichert sind, weil die Österreicherinnen und Österreicher verunsichert sind, weil unser subjektives Sicherheits-
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