Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 35

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Meine Aussage ist: Die Politik ist in der Verantwortung, den Rechtsfrieden herzu­stellen. – Das war meine Aussage, und nicht das, was Sie hier fälschlicherweise behauptet haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Loacker: Herr Präsident, das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Schellhorn.)

11.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn die Stimmung so aufgeregt ist, kann der Abgeordnete auch nicht zur tatsächlichen Berichtigung ansetzen. Ich bitte Sie, den Redner ausreden zu lassen, dann kann man das auch gut abwägen. (Ruf bei der SPÖ: Das war alles? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Danke schön für die Bemerkung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Fuchs. – Bitte.


11.40.50

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Klubobmann Rosenkranz hat ja schon einiges richtig­gestellt. Aus gegebenem Anlass darf ich mich auch zum Thema „ewiges Rück­trittsrecht“ – unter Anführungszeichen – bei Lebensversicherungen zu Wort melden. Es gibt derzeit noch keine Lösung des Problems des ewigen Rücktrittsrechts bei Lebens­versicherungen. Daher war es auch nicht beabsichtigt, dass in der heutigen Sitzung eine Sanierung des Versicherungsvertragsgesetzes auf die Tagesordnung kommt.

Das heißt, der Aufruf der Liste Pilz ist falsch und irreführend. Ich möchte diesen Aufruf des Abgeordneten Kolba kurz zitieren und dann darauf replizieren. Ich zitiere: „Achtung (fondsgebundene) Lebensversicherungen. Wer (infolge falscher oder fehlender Rück­trittsbelehrung) den Rücktritt erklärt, bekommt derzeit seine Einzahlungen samt 4% Zinsen erstattet. Kursverluste trägt die Versicherung. Schwarz-Blau plant, dass ab 30.4.2018 der Versicherungsnehmer den Kursverlust tragen muss. Das soll am Mi“ – also heute – „im Nationalrat durchgepeitscht werden.“ Unterzeichnet: „Peter Kolba. Liste Pilz“.

Die Liste Pilz verkennt hier die Rechtslage, die ich kurz umreißen möchte. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist jedenfalls das Erlöschen des Rücktrittsrechts nach einem Jahr – trotz fehlerhafter Belehrung über das Rück­tritts­recht – europarechtswidrig. Die Rechtsfolgen des Rücktritts, Herr Kollege, sind höchst­gerichtlich noch nicht geklärt.

Es gibt dazu zwei Extrempositionen, und eine dieser Extrempositionen vertreten Sie. Die eine Extremposition ist, dass der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert bekommt, also die Anlageverluste trägt. Die andere Extremposition, die Sie vertreten, die aber genauso nicht höchstgerichtlich abgesichert ist, ist, dass die Prämien plus 4 Prozent - - (Abg. Kolba: Aber viele Urteile in erster und zweiter Instanz ...!) – Passen Sie auf, dann kennen Sie sich nächstes Mal besser aus, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Keine Polemik von der Regierungsbank! – Abg. Heinisch-Hosek: Sie sind auf der Regierungsbank! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die andere Extremposition wäre, dass die Prämien plus 4 Prozent Zinsen plus allfällige höhere Kapitalanlageergebnisse zurückgezahlt werden müssen. (Abg. Schieder – in Richtung Präsident Sobotka –: Sie sind unser Präsident! Das ist ja unter jeder Kritik! – Ruf bei der SPÖ: Herr Präsident ...! So müssen wir uns ja nicht behandeln lassen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Ruf bei der FPÖ: Schluss mit den Schreitiraden! – Abg. Schieder: Sie sind kein Regierungskommissar, sondern Präsident des Nationalrates! Wirklich! – Beifall bei der SPÖ.)


 


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