Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 160

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Menschen mit Behinderung, gleich ob sichtbare oder unsichtbare Behinderungen, müssen eine faire Chance bekommen, ihre Fähigkeiten auch wirklich zeigen zu kön­nen. Perspektiven geben und nicht nehmen, das gilt für alle Lebensbereiche. Aus­schlaggebend ist nicht die Behinderung, sondern die Rahmenbedingungen, die adap­tiert oder geschaffen werden müssen, was natürlich eine große gesellschaftliche Herausforderung darstellt.

Seit einem Jahr lebe ich mit Persönlicher Assistenz. Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in meiner Freizeit begleiten mich meine Assistentinnen überallhin. Ohne sie könnte ich meinen Beruf nicht ausüben, könnte hier heute nicht stehen und meine erste Rede im Hohen Haus halten.

Persönliche Assistenz ist eine dieser zu schaffenden Rahmenbedingungen für behin­derte Menschen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Während die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit geregelt ist, stoßen Betroffene im Freizeitbereich je nach Bundesland schnell an ihre Grenzen. Die Zufälligkeit des Wohnorts darf hierbei keine Rolle spielen.

Zudem arbeite ich an einer allumfassenden barrierefreien Informationsplattform, die Menschen mit Behinderung und ihr Umfeld mit Wissen und Unterlagen beliefern soll, denn die meist undurchsichtigen und aufwendigen Behördengänge und Abläufe stellen gerade für behinderte Menschen eine vermeidbare Belastung dar.

Um auf den Menschenrechtsrat zurückzukommen, möchte ich mit dem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht, das ein wesentlicher Gedanke der Menschenrechte ist, schließen: Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. – Dafür werde ich mich mithilfe eurer Unterstützung besonders einsetzen.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute, faire und wertschätzende Zusam­men­arbeit. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


18.39.15

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Abge­ordnete des Hohen Hauses! Auch ich habe heute die Ehre, meine erste Rede zu halten, und zwar zu einem Menschenrechtsthema, und das freut mich sehr, da ich ein Mitglied der größten Menschenrechtsorganisation Österreichs bin, nämlich der öster­reichi­schen Bundespolizei – guten Tag, Herr Bundesminister!

Österreich ist eines jener Länder, die sich schon seit Jahrzehnten dazu bekennen, die Todesstrafe abgeschafft zu haben; seit 1968 ist dies Bestandteil unserer Verfassung. Auch in den meisten westlichen Demokratien ist das so. Anders hingegen verhält es sich in Ländern Asiens beziehungsweise in der islamischen Welt, und zwar dort, wo keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion gelebt wird. Dort kommt oft noch hinzu, dass man für Verbrechen schuldig gesprochen wird, die in der westlichen Welt nicht einmal ein Verbrechen, ja nicht einmal ein Vergehen sind. Bei uns sind solche Dinge nicht einmal strafbar – ich möchte da beispielsweise Homosexualität oder Ehebruch anführen.

Auch die Verfolgung Andersgläubiger können wir uns in der westlichen Welt nicht vorstellen. Anders ist es im Jemen, wo nicht nur seit Jahren Bürgerkrieg herrscht, sondern wo die Verfolgung von Christen und Bahá’í mittlerweile nahezu an der Tages­ordnung ist, wie wir internationalen Berichten entnehmen können.

 


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