Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 170

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versucht, in Richtung stärkerer Umsetzung der Empfehlungen zu gehen. Interessant ist, dass der Bund der Nachlässigste ist, weil in seinem Bereich 28 Prozent der Emp­fehlungen offen sind. Danach kommen die Länder mit 23 Prozent an offenen Empfeh­lungen. Ganz brav sind eigentlich jene, von denen man immer sagt, sie werden drei­fach und vierfach geprüft, und hinsichtlich deren man sich eigentlich sträubt, weitere Prüftätigkeit zuzulassen, nämlich die Gemeinden, die im Schnitt nur 11 Prozent nicht umgesetzt haben.

Es wäre ein spannendes Thema, zu beleuchten, wie sich jene Gemeinden fühlen, die vom Rechnungshof geprüft werden, denn man sagt ja den Gemeinden immer nach – ich glaube aber nicht, dass das so stimmt –, dass die das nicht wollen, dass sie zittern, wenn der Rechnungshof kommt. Ich glaube, keiner braucht wegen des Rechnungs­hofes zu zittern, denn der Rechnungshof ist ja kein Scherbengericht, sondern ein wirk­lich effizientes Organ, das einfach Potenziale aufzeigt und sagt: Schaut her, da könnt ihr euch etwas ersparen! – Das finde ich sehr vernünftig und auch ganz wichtig.

Es wurde auch gesagt, dass 65 Berichte dem Nationalrat vorgelegt wurden. Diese Berichte sind die Basis für Empfehlungen und auch die Basis für das berechtigte Drängen der Präsidentin darauf, diese Empfehlungen auch umzusetzen.

Eines noch am Rande, Frau Präsidentin: Sie haben vor Kurzem eine Stellungnahme abgegeben, wonach sich die Regierungsparteien nicht mit Nebensächlichkeiten abge­ben sollen, wie den ORF zu kritisieren oder das Nichtrauchergesetz zurückzunehmen. Wie gesagt, die Basis für die Präsidentin, Empfehlungen abzugeben, sind die Berichte. Ich kann mich nicht erinnern, dass es zum Thema Rücknahme des Nichtraucher­schutz­gesetzes einen Bericht gegeben hat. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es zum Thema Kritik durch Abgeordnete von Regierungsparteien am ORF einen Bericht gegeben hat. Insofern ist das Ihre Privatmeinung, die ich Ihnen sehr wohl zugestehe, aber Sie haben diese nicht in Ihrer Funktion als Rechnungshofpräsidentin zu äußern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich als frei gewählter Abgeordneter dieser Republik lasse mir von der Vorsteherin eines Hilfsorgans des Nationalrates nicht sagen, welche politische Meinung ich zu vertreten habe. Es ist umgekehrt: Wir als Abgeordnete bestimmen hier im Parlament, was Sie und der Rechnungshof zu tun haben; und so soll es sein, und so möge es bitte auch in Zukunft sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.


19.15.57

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht des Rechnungs­hofes zeigt, dass der Rechnungshof in all den Bereichen, in denen der Gesetzgeber ihm die Möglichkeit dazu einräumt, seine Aufgaben in ganz hervorragender Weise erfüllt.

Ich finde es auch richtig, dass die Präsidentin des Rechnungshofes auch so etwas wie das Gewissen dieser Nation ist und darauf hinweist, wenn es Missstände gibt, wie diese Missstände anzugehen und zu beseitigen sind.

Es gibt drei wesentliche Bereiche, in denen die Befugnisse des Rechnungshofes nicht ausreichen, um wirklich zu prüfen und zu kontrollieren.

Der erste Bereich, um den es hier geht, ist das Parteiengesetz. Der Rechnungshof bekommt zwar die Rechenschaftsberichte der Parteien, er ist aber nicht berechtigt,


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