gegen die Beamtenebene geführt, nicht jedoch gegen Politiker_innen. Zudem obliegt es in der Praxis den jeweiligen Ministerien, Regressansprüche gegen ihre Bediensteten geltend zu machen. Im Falle eines Fehlverhaltens einer Ministerin bzw. eines Ministers, müsste dieser gegen sich selbst Regress führen.
Es ist daher notwendig, die Klagsbefugnis außerhalb der politischen Ebene zu verlagern. Dem Rechnungshof sollte deshalb die Kompetenz eingeräumt werden, bei gravierenden Rechtsverletzungen der obersten Organe gem Art. 19 B-VG bei Gericht ein Feststellungsverfahren zu beantragen. In diesem Verfahren wäre zu prüfen, ob die Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Der Rechnungshof könnte dann, wie auch vom renommierten Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgeschlagen, für die Republik Regressansprüche bzw. Organhaftungsansprüche geltend machen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher dem Rechnungshof entsprechende Kompetenzen verleiht um für die Republik Regressansprüche bzw. Organhaftungsansprüche bei Rechtsverletzungen von höchsten Organen gem Art. 19 B-VG geltend zu machen."
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag der Abgeordneten Dr. Griss, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, ich darf ebenfalls wie Kollege Plessl zur Thematik Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft m.b.H. sprechen.
Wie schon berichtet, wurde sie 1975 gegründet, Eigentümer waren Land und Bund, vertreten durch das BMVIT. Es wurden viele Beratungen für Gemeinden, für Unternehmen durchgeführt, und so manches Projekt konnte erst entstehen, weil es diese Unterstützung gegeben hat.
Der Rechnungshof ist dann im Zuge einer Prüfung 2015 darauf gekommen, dass diese Gesellschaft eigentlich aufzulösen wäre. Durch Veränderungen von Rahmenbedingungen sind diverse Synergieeffekte mit Einrichtungen des Bundes und anderen Fördereinrichtungen des Landes entstanden. Zum Beispiel berät die ecoplus verschiedene Gemeinden und Unternehmen in Niederösterreich und macht dabei einen hervorragenden Job.
Im Anschluss an den Rechnungshofbericht erging ein Schreiben an das Land, damals sollte geklärt werden, wie diese Gesellschaft aufgelöst werden könnte. Es wurde ein Brief an Minister Stöger mit Lösungsvorschlägen geschickt. Dieser blieb leider längere Zeit unbeantwortet, aber ein knappes Jahr später wurde ein positives gemeinsames Vorgehen mit Bundesminister Klug gefunden, und Mitarbeiter wurden für Gespräche zur Verfügung gestellt. Erst jetzt – und das war erst im Dezember 2017 – wurde eine
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