Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 102

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Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucher­schutzgesetz – TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der aufgrund des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz - TNRSG geändert wird (33 d.B.) zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.“

*****

Meine Damen und Herren, wenn die ÖVP-Mandatare nicht dürfen, wie sie wollen, dann wollen wir zumindest das Volk entscheiden lassen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

14.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung

§ 84 GOG-NR iVm Art 43 B-VG

Der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Pamela Rendi-Wagner, Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz -TNRSG geändert wird (33 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der aufgrund des Berichts des Gesundheitsausschusses über den Antrag 107/A der Abgeordneten Peter Wurm, Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz -TNRSG geändert wird (33 d.B.) zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Zusatzantrag der Abge­ordneten Schieder, Rendi-Wagner, Strolz, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

 


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