Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 138

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Begründung

Die Streichung des § 2a Abs. 5 AMPFG, nach der die Einnahmenverluste der Arbeits­losenversicherung durch die (gänzliche bzw. teilweise) Befreiung niedriger und mittlerer Einkommen vom arbeitnehmerseitig zu tragenden Arbeitslosenversiche­rungs­beitrag durch den Bund zu ersetzen sind, ist absolut abzulehnen.

Mit der vorgeschlagenen Novelle des AMPFG werden nur geringe Erhöhungen der monatlichen Nettoeinkommen im Einkommensbereich zwischen € 1.382,00 und € 1.948,00 brutto und lediglich geringfügige und angesichts der Wirtschaftsentwicklung nicht notwendige konjunkturbelebende Wirkungen erreicht.

Dafür aber werden der Arbeitslosenversicherung insgesamt Einnahmen aus Bundes­mittel in einer Höhe von knapp € 500 Mio. entzogen – € 195 Mio. durch die Ausweitung der Beitragsbefreiungen bzw. -senkungen bis zu einem Bruttomonatseinkommen von € 1.948,00 sowie der durch § 2a Abs. 1 idgF auf rund € 300 Mio. zu beziffernden Einnahmenausfall in der Arbeitslosenversicherung.

Dafür fehlt aber eine klare und von ihren Wirkungen her einschätzbare Gegen­finan­zierung. In den erläuternden Bemerkungen wird dazu zwar ausgeführt, die Abgänge der Arbeitslosenversicherung seien ohnehin gem. § 1 Abs. 4 AMPFG durch den Bund zu bedecken. Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung in ihrem Regierungs­übereinkommen angekündigten und mittlerweile bereits in Teilen bekannt gewordenen Einsparungspolitik ist dieser Hinweis aber wenig geeignet, Befürchtungen zu zer­streuen, dass es in Folge zu deutlichen Kürzungen im Budget für Arbeitsmarktpolitik und damit einhergehender Einschnitte entweder im Leistungsrecht der Arbeitslosen­versicherung oder bei den finanziellen Grundlagen für Arbeitsmarktförderungsmaß­nahmen inklusive von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Arbeitsuchende aber auch Unternehmen kommen wird.

Mit einer Beibehaltung des § 2a Abs. 5 AMPFG wäre wenigstens die Abdeckung des Bundes für die Einnahmeausfälle für die Arbeitslosenversicherung auf Grund gänz­licher bzw. teilweiser Beitragsbefreiungen außer Streit gestellt.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.


16.23.29

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kollegen! Hohes Haus! Die Diskussion im Ausschuss zu dieser Entlastung war schon etwas sonderbar. Das ist eigentlich ein Programm, zu dem man wirklich sagen kann, genau die Durchschnittsverdiener, die, die zwischen 1 350 und 1 950 Euro brutto verdienen (Abg. Vogl: Denen nehmt ihr Geld weg!), werden mit einem Betrag entlastet, der im Monatsdurchschnitt immerhin rund 30 Euro ausmacht. Von der SPÖ kommt dazu keine Zustimmung. (Abg. Heinisch-Hosek: Es geht darum, wem ihr das wegnehmt!) Das haben wir nicht ganz nachvollziehen können, weil sonst eher immer der Vorwurf kommt, wir, Schwarz-Blau, haben so quasi den Plan, von unten nach oben zu verteilen. Jetzt verteilen wir da unten einmal spürbar Geldbeträge, und zwar so, dass die Leute das echt merken und auch dankbar dafür sind, und von euch kommt keine Zustimmung. Das hat mich, muss ich sagen, doch sehr verwundert.

 


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