Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 137

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Es ist aus meiner Sicht gut, dass man eine Entlastung umsetzen möchte; das ist korrekt, das ist richtig. Man muss das aber auch aus dem Budget gegenfinanzieren. Ihr hebt das jetzt auf, dass man das aus dem Budget gegenfinanzieren kann. Was kommt dabei heraus? – Dabei kommt heraus, dass jene Menschen, die es dringend brauchen, nämlich jene Arbeitslosen, die krank sind, die Schwierigkeiten haben, arbeitslos bleiben. Die Arbeitslosigkeit ist Gott sei Dank zurückgegangen, aber bei behinderten Menschen, bei jenen Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben, bei jenen, die über 50 und langzeitarbeitslos sind, ist die Arbeitslosigkeit nur durch die Aktion 20 000 zurückgegangen, und die beendet ihr. Das ist unwürdig, und daher ist es wichtig, dass man den Langzeitarbeitslosen eine Perspektive gibt. Es ist unwürdig, wenn Arbeitslose nicht wissen, wie es weitergeht, es ist unwürdig, wenn man Arbeitslosen erklärt, dass länger gearbeitet werden muss. Mir ist es auch wichtig, dass Sie Arbeitslose nicht als Sozialschmarotzer hinstellen oder als Nichtleistungsträger abstempeln. (Abg. Höbart: Wer sagt das?)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 entfällt.

Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 2.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Stöger, Keck, Ing. Vogl, Gabriele Heinisch-Hosek

Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finan­zierungsgesetz geändert wird (43 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1.          Ziffer 2 entfällt.

2.          Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 2.

 


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