Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung, 22. März 2018 / Seite 164

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Der zweite Teil meiner Recherche hat schon etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, und bevor ich Ihnen die Ergebnisse präsentiere, schicke ich voraus, dass das jetzt keine indirekte Aufforderung an die Männerwelt sein soll. Ich habe in meiner Kolle­ginnen- und Kollegenschaft eine Umfrage angestellt, um herauszufinden, wie lange Hochzeitsvorbereitungen in etwa dauern. Mir wurde berichtet, dass sie in etwa neun bis zwölf Monate in Anspruch nehmen und dass man sich dabei gut Zeit lassen solle. Insbesondere Kollege Zarits hat mir berichtet, dass sowohl Locations, Fotografen als auch Musikgruppen lange im Vorfeld ausgebucht sind. – Kollege Zarits, von dieser Stelle aus herzliche Gratulation dazu, dass du mitten in den Hochzeitsvorbereitungen steckst! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Außerdem ist auch das Verlöbnis eine gute Tradition, die im § 45 des ABGB ebenfalls geregelt ist, und auch diese Tradition nehmen noch viele Hochzeitspaare in Anspruch.

Werte Kollegen, Sie fragen sich jetzt bestimmt zu Recht, was diese beiden Recherche­ergebnisse miteinander zu tun haben. – Das kann ich Ihnen gerne beantworten (Zwischenruf des Abg. Wittmann – Rufe bei der SPÖ: Ja, bitte!) – hören Sie mir zu, Herr Kollege! –, es ist nämlich so, dass man sich sowohl bei der Hochzeitsplanung als auch bei legistischen Umsetzungsmaßnahmen viel Zeit nehmen sollte, und man sollte sich sicher sein, was man tut. Beim vorliegenden Antrag der SPÖ handelt es sich ja schon um den zweiten Versuch in diesem Jahr, diesbezüglich einen Vorstoß zu machen. Geschätzte SPÖ, ich gebe Ihnen zu bedenken, dass man, während man in Hochzeitsvorbereitungen steckt, auch keinen zweiten Antrag machen sollte, denn man will ja im Endeffekt zu etwas Gutem kommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Explizit betonen möchte ich aber, dass wir selbstverständlich das Erkenntnis des VfGH respektieren. Kollege Lindner, Sie haben es auch gerade dargelegt: Es gibt noch viel zu bedenken, daher sollten wir noch Expertenmeinungen hören. Unser Ziel ist es ganz eindeutig, dass wir bis zum Jahresende zu einer guten Lösung kommen und dass Rechtssicherheit für alle herrscht. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.


17.53.41

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen heute wieder hier, weil es darum geht, dass der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung getroffen hat, dass es im Rahmen der Ehe keine Diskriminierung geben soll. Ich habe mich ein bisschen gewundert, dass Kollege Lindner das so ins Lächerliche zieht. Es wundert mich, dass in diesem Zu­sammenhang festgestellt wurde, dass es eine Verbindung von Kurz und Strache in Form einer Koalition gibt. Es ist richtig – und insofern haben Sie recht –, es kommt dabei etwas Gutes heraus, es ist aber trotzdem keine Ehe. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur, dass Sie sich darüber lustig machen, hat mir nicht gefallen, weil ich dachte, dass das für Sie – Sie haben ja extra aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zitiert – ein ernstes Thema ist. Ich wundere mich daher, dass Sie das so zu einem Spaß machen.

Heute liegt ein Antrag vor, dass die Ehe, wie sie im Allgemeinen bürgerlichen Gesetz­buch steht, für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare gleicher­maßen geöffnet werden soll. Zusätzlich soll die eingetragene Partnerschaft weiter bestehen und ebenfalls für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare geöffnet werden. Das leuchtet mir, muss ich ehrlich sagen, nicht ganz ein, dass


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