teiligungserwerb an der Si.A. Errichtungs-GmbH und der
Aufnahme weiterer Gesellschafter im Wege einer Kapitalerhöhung
erlassen sowie das Bundeshaushaltsge-
setz 2013, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer
Wohnbauinvestitionsbank, das Bundesimmobiliengesetz, das
Buchhaltungsagenturgesetz, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das
Finanzausgleichsgesetz 2017, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesstatistikgesetz
2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das
Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 2018, das
Wählerevidenzge-
setz 2018, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz
1948, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetzes über Aufgaben und
Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut, das
Universitätsgesetz 2002, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das
Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz
1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (Budgetbegleitgesetz
2018-2019) (91 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2018-2019 (59 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (91 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 entfallen Ziffer 2 und 3
Begründung
Die Regierung will die Fortführung einer ansonsten auslaufenden Regelung beschließen, nach welcher der mittelfristige Bundesfinanzrahmen einschließlich des Strategieberichts zeitgleich mit dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr zu beraten und zu beschließen ist.
Damit wird der zweistufige Budgetprozess ausgehebelt. Dieser sieht in der ursprünglichen Fassung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 vor, dass im Frühjahr die verbindliche mittelfristige Budgetplanung einschließlich der Festlegung von budgetpolitischen Zielen und Strategien erfolgt. Darauf aufbauend wird der Bundesvoranschlag für das folgende Finanzjahr samt den dazugehörenden Maßnahmen im Herbst beschlossen. Das war auch der Geist, von dem das neue Haushaltsrecht getragen war, das internationalen Beispielen folgend nach jahrelangen Beratungen einstimmig beschlossen wurde. Die Mehrheit der EU-Staaten mit mittelfristiger Haushaltsplanung hat ein vergleichbares Prozedere. Mit einer Verschiebung und Zusammenlegung im Herbst sind eine Reihe von Nachteilen verbunden:
1. Der Prozess im Frühjahr hat derzeit Schwächen, allen voran ein eklatantes Strategiedefizit und die mangelhafte Selbstbindung der Regierung an die eigene verbindliche mittelfristige Planung. Diese Schwächen rechtfertigen jedoch keine Verlagerung der mittelfristigen Makro-Planung einschließlich der Ziel- und Strategiedebatte in den Herbst. Der Budgetprozess im Herbst wird durch die geplante Regelung überfrachtet, wodurch die saubere Trennung zwischen Planungs- und Umsetzungsphase im Budgetierungsprozess verloren geht. Ziel muss es daher sein, die Ziel- und Strategiedebatte im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung weiterhin von der detaillierten Mikro-Budgetdebatte im Herbst zu trennen und die genannten Schwächen zu beheben.
2. Durch die Verschiebung der mittelfristigen Planung werden jene Mitwirkungsrechte des Parlaments in Budgetangelegenheiten entscheidend geschwächt, die mit dem neuen Haushaltsrecht geschaffen wurden. Die öffentlichen Debatten zum Bundesfinanz-
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