Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 48

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rahmen, die bisher an zwei Plenartagen stattfanden, wurden durch ein öffentliches Hearing im Budgetausschuss ergänzt. Beides soll nun auf Dauer entfallen. Zudem ste­hen wesentliche Informationen, etwa die detaillierte Schätzung der öffentlichen Abga­ben und anderer Einnahmenkategorien nicht mehr zur Verfügung. Dies trägt zur weite­ren Intransparenz in Budgetangelegenheiten bei, obwohl die Schaffung von Trans­parenz ein wesentliches Ziel der Reform des Haushaltsrechts war, das sogar als Grundsatz in der Bundesverfassung verankert wurde. Ziel bei Einführung des neuen Haushaltsrechts war eine Stärkung der Rolle des Parlaments im Budgeterstellungs­prozess. Die Verschiebung erweist sich daher insgesamt als demokratiepolitischer Rückschritt.

Die im Arbeitsprogramm der vorangegangenen österreichischen Bundesregierung vor­gesehene externe Evaluierung des Haushaltsrechts durch internationale Organisa­tionen (IWF, OECD) sowie durch das Institut für öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Prof. Dr. Iris Saliterer) ist laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen abge­schlossen. Es werden also mitten in einem Evaluierungsprozess unüberlegt und über­eilt Änderungen vorgenommen, ohne die Ergebnisse dem Nationalrat vorgelegt zu ha­ben. Die Kosten der externen Evaluierung betragen nach Angaben des Bundesministe­riums für Finanzen rund 200.000 Euro.

Am 16.2.2017 haben sich Expertinnen und Experten im parlamentarischen Haushalts­rechtsbeirat, der die Evaluierung zum Haushaltsrecht begleitet, in einer ersten Stel­lungnahme mehrheitlich gegen eine übereilte Änderung des zweistufigen Budgetpro­zesses ausgesprochen. In den letzten Jahren wurden Beschlüsse zu Änderungen im Haushaltsrecht stets einstimmig und nach sorgfältiger Diskussion gefasst, da es sich um eine Kernmaterie des Parlaments handelt. Durch die geplante Regelung bzw. die Fortführung derselben wäre diese Vorgangsweise durchbrochen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Ich erteile nun Herrn Bundesminister Löger das Wort. – Bitte, Herr Minister.

9.58.29

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regierungskollegen! Hohes Haus! Liebe Gäste auf der Galerie! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich freue mich, dass heute wieder die Chance gegeben ist, mit dem Doppelbudget 2018 und 2019 in eine gute Zukunft zu blicken. Ich werde durch die Reden der ersten Runde darin unterstützt und gestärkt, dass dieses Budget sehr wohl eine Richtungsänderung in Österreich bedeutet. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist ein klares Bekenntnis zu einem Ende der Schuldenpolitik in Österreich, es ist ein klares Bekenntnis zur Entlastung der österreichischen Bürgerinnen und Bürger, und es ist ein klares Bekenntnis zu Einsparungen im System, in der Verwaltung. Das ist die Grundlage. Und jene aus den Oppositionsreihen, die jetzt versuchen, alles Mögliche herbeizuzaubern und sich selbst dabei in der Voodoosprache üben, mögen daran denken, dass schon in der ersten Debatte dieses Hauses zum Budget, vor allem aber in den Diskussionen in den Sitzungen des Budgetausschusses ganz klar zum Aus­druck gekommen ist: Wir haben erkannt, dass es so nicht weitergehen kann!

Ich gehe gleich direkt auf Klubobmann Kern, den Ex-Bundeskanzler ein: Wenn Sie das Ergebnis des Jahres 2017 rühmen, so sage ich: Ja, das Ergebnis 2017 kam in Ös­terreich auf der Grundlage einer überbordenden Konjunktur zustande, die Sie mit
1,5 Prozent als Prognose geplant hatten und letztlich mit 3 Prozent eingefahren haben. Dennoch ist es Ihnen gelungen, mit Maßnahmen, die Sie noch im Vorwahlkampf haben


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