Was Sie damit aber rückgängig machen, ist das Mitwirkungsrecht, das mit dem neuen Haushaltsrecht 2013 geschaffen wurde. Wenn Sie das heute hier abschaffen, dann schaffen Sie ein Mitwirkungsrecht dieses Hauses bei der Budgeterstellung ab. Das ist ein demokratiepolitischer Rückschritt, und diesen demokratiepolitischen Rückschritt wollen wir nicht in Kauf nehmen, daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2018-2019 (59 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (91 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 entfallen Ziffer 2 und 3“
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Warum ist das in Wirklichkeit ein Skandal? – Es wurde eine Evaluierung des Haushaltsrechts gemacht, diese hat 200 000 Euro gekostet, und Sie enthalten die Ergebnisse dieser Evaluierung diesem Hause vor. Und ohne Not und ohne diese Ergebnisse hier zu diskutieren verlegen Sie ganz einfach die Debatten zum Bundesfinanzrahmen in den Herbst. Unerträglich! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich fasse zusammen: Die Ausrichtung des Doppelbudgets in Zeiten guter Konjunktur auf Konsolidierung hin ist richtig, aber der traurige Befund ist: Wir haben es hier mit einer neoliberalen Zeitenwende zu tun, einer neoliberalen Zeitenwende, die die Tendenz in Richtung einer Zweidrittelgesellschaft beschleunigt. Es wird nicht dort entlastet, wo es dringend notwendig wäre, bei den Beziehern niedriger Einkommen, die in den letzten 15 Jahren Realeinkommenseinbußen hinnehmen mussten, nein, es wird oben entlastet.
Ein weiterer Punkt: Der Klimaschutz wird völlig ignoriert.
Lassen Sie mich abschließend auch noch auf einen Punkt hinweisen, der mich vergangene Woche im Budgetausschuss schon sehr gestört hat: Es wurde dort nämlich ein Abänderungsantrag von ÖVP, FPÖ, SPÖ, aber auch NEOS eingebracht, mit dem die Mittel dieses Hauses aufgestockt werden. Teilweise sind das Mittelsteigerungen, die aus meiner Sicht – gegeben die Kürzung in anderen Bereichen und gegeben die Kürzung bei den niedrigen Einkommen – inakzeptabel sind. Aus den hier vorgetragenen Gründen werden wir weder diesem Abänderungsantrag noch dem Doppelbudget 2018/2019 zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.58
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Karin Doppelbauer, Kai-Jan Krainer, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (59 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung sowie Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen ausgesprochen, ein Bundesgesetz über den Be-
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