Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 74

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ßend möchte ich noch auf zwei Detailpunkte aus dem Budgetbegleitgesetz, den Wohn­bau betreffend, eingehen.

In Österreich haben wir im großvolumigen Wohnbau einen gesunden Mix aus gewerbli­chen und gemeinnützigen Anbietern. Insbesondere die Gemeinnützigen erfüllen dabei den wichtigen gesellschaftlichen Auftrag, günstigen Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen, und sie machen das gut. Insgesamt sind es rund zwei Millionen Österreiche­rinnen und Österreicher, die in gemeinnützigen Wohnhausanlagen leben, und um die­se Mieten günstig zu gestalten, ist es notwendig, dass wir Wohnbauförderungsmittel, also Steuermittel, in diesem Bereich einsetzen. Was von den Gemeinnützigen erwirt­schaftet wurde, muss daher auch wieder in den geförderten Wohnbau fließen und darf auf keinen Fall abfließen. Leider gab und gibt es immer wieder Versuche, sich gemein­nütziges Vermögen anzueignen und dann gewinnbringend zu veräußern. Diesen Ver­suchen schieben wir mit einer gesetzlichen Klarstellung im Rahmen des Budgetbegleit­gesetzes einen Riegel vor.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die Wohnbauinvestitions­bank, kurz WBIB genannt. Auch betreffend diese erfolgt eine Klärung im Budgetbegleit­gesetz, nämlich dahin gehend, dass die WBIB weg vom Bund in die Strukturen der Bundesländer eingebettet werden soll.

Ein paar grundsätzliche Feststellungen zur WBIB: Ja, das Zinsumfeld ist derzeit güns­tig; Geld ist zurzeit billig, es wird viel gebaut – man braucht sich nur umzuschauen –, und das ist auch gut so. Die Zinsen werden aber nicht immer niedrig bleiben, und dann wird man sehr schnell die Vorteile der WBIB erkennen, denn die WBIB garantiert einen besonders günstigen, niedrigen Fixzinssatz über eine Laufzeit von 30 Jahren hinweg. Würden zum Beispiel die variablen Zinsen auf 4 Prozent steigen, könnte eine gemein­nützige Mietwohnung um rund 100 Euro pro Monat günstiger gemietet werden – also 100 Euro weniger im Monat. Es wäre für mich nicht vorstellbar, dass die Vorteile der WBIB-Finanzierung nicht genutzt werden.

Was viele auch nicht wissen, sehr geehrte Damen und Herren: Die WBIB ist ein Son­derkreditinstitut und unterliegt als solches nicht den strengen Anforderungen hinsicht­lich Eigenkapitalbildung wie die übrigen Banken. – Gute Argumente für die Wohnbau­investitionsbank, die langfristig auch einen Beitrag für leistbares Wohnen leistet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass mit dem diskutierten Bud­get die Schulden abgebaut werden, ich freue mich sehr, dass es für die Familien und für die Sicherheit in unserem Land mehr Mittel gibt, ich freue mich sehr, dass wir damit eine Richtungsänderung schaffen, und ich freue mich auf eine gute Zukunft für Öster­reich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.25

11.25.51


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Budgetbegleitgesetz 2017-2018 in 91 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor: Abände­rungsantrag der Abgeordneten Mag. Rossmann, Dipl.-Ing.in Doppelbauer, Krainer, Kol­leginnen und Kollegen sowie Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abge­ordneten Dr.in Winzig, Angerer, Kolleginnen und Kollegen.

 


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