Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 78

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt auch in dritter Lesung seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf? – Das ist die Mehrheit; somit ist dieser auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, samt Titel und Eingang in 67 der Beilagen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordneten, die in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

11.43.484. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bun­desfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bun­desfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 4 erteile ich der Berichterstat­terin, Frau Abgeordneter Angela Baumgartner, das Wort. – Bitte, Frau Berichterstat­terin.


11.44.47

Berichterstatterin Angela Baumgartner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Budgetausschusses in 102 der Bei­lagen vor:

Der Ausschussantrag lautet wie folgt:

„Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Na­tionalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Bundesgeset­zes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (64 der Beilagen) unter Berücksichti­gung der angeschlossenen Abänderungen (Anlage) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.“ – Danke.


Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Berichterstatterin.

 


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