Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer gibt auch in dritter Lesung seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf? – Das ist die Mehrheit; somit ist dieser auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, samt Titel und Eingang in 67 der Beilagen.
Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren Abgeordneten, die in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 – BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2019 (Bundesfinanzgesetz 2019 – BFG 2019) samt Anlagen (104 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 4 erteile ich der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Angela Baumgartner, das Wort. – Bitte, Frau Berichterstatterin.
Berichterstatterin Angela Baumgartner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zum Bericht des Budgetausschusses in 102 der Beilagen vor:
Der Ausschussantrag lautet wie folgt:
„Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (64 der Beilagen) unter Berücksichtigung der angeschlossenen Abänderungen (Anlage) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.“ – Danke.
Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Berichterstatterin.
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