Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 126

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Meine Kollegin hat schon den Wegfall der geplanten Stellen angesprochen: Eigentlich war ja geplant, dass es vier zusätzliche Planstellen für die Erledigung des Heimopfer­rentengesetzes geben wird. Drei sind es dann durch eine gemeinsame Anstrengung des Kollegiums der Volksanwaltschaft geworden, und die sind aber befristet, und zwar nur bis 2019. Wenn man das damit vergleicht, wie man sonst mit Planstellen umgeht – wir haben heute schon öfters gehört, wie aufgebläht die Kabinette geworden sind –, dann sollte man hier an dieser Stelle auch sagen: Planstellen müssen wieder nachbe­setzt werden.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend und zusammenfassend ei­nes sagen: Eine gute und unabhängige Volksanwaltschaft muss mittel- und langfristig sichergestellt werden. Das geht nur dann, wenn wir diesen Budgetpfad über 2018, 2019 und 2020 fortführen und die Reduktion der Mittel, wie sie jetzt ab 2020 geplant ist, nicht kommt. Da kann man nur appellieren, davon abzusehen und die Volksanwalt­schaft ordentlich mit Budget und Personal auszustatten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Brinek. – Bitte.


14.35.21

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Frau Präsi­dentin Kraker! Meine beiden Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben einander jetzt viele Stunden sehr aufmerksam zugehört, auch den Vertretern der Bun­desregierung, sodass ich mich als Erstes ganz knapp, aber von Herzen für die unter­stützenden Worte für die Arbeit der Volksanwaltschaft, vor allem für jene der Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter in unserem Büro, bedanken möchte. Auch den Dank möchte ich gerne mitnehmen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Angerer.)

Lassen Sie mich angesichts der fortgeschrittenen Stunde und Ihres konzentrierten Dis­kutierens zusammenfassen: Missstandsfrei, menschenrechtskonform, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigend, so soll das Handeln der öffentlichen Verwaltung, das Handeln von Ämtern und Behörden vonstattengehen. Auch die Bear­beitung von Anträgen für besondere Renten soll schnell und sorgfältig geprüft werden. Wir tun dieses in Individualprüfverfahren und in amtswegigen Prüfverfahren. Wir tun das aber auch, so wie es unsere Wirkungsziele als Selbstverpflichtung ausdrücken, in besonderen Anstrengungen, Fachtagungen, Publikationen, Berichten, internationalem Austausch. Wir gelten mit dem nationalen Präventionsmechanismus als Role Model und als internationales Vorbild, auch im Hinblick auf sparsamen Mitteleinsatz.

Wir leben vom Mitteleinsatz und vom Einsatz des unabhängigen, hochkarätig ausgebil­deten Personals. Wir hoffen, dass wir – auch bei der Nichtsteuerbarkeit des Großteils der an uns herangetragenen Beschwerden – auch künftig, über 2019 hinaus, das nöti­ge Personal für all diese Aufgaben haben werden. Wir halten uns bereit, möge das Parlament über neue Aufgaben für uns nachdenken, nur: mit zusätzlichem Geld, mit zusätzlichem, gutem Personal!

Wir sehen das als gesetzliche Verpflichtung, wir sehen das als moralische und auch als humanistische Verpflichtung nach dem Motto: zuerst die Menschen, dann die Para­grafen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

14.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Volksanwältin.

Nächster Redner: Herr Volksanwalt Fichtenbauer. – Bitte, Herr Volksanwalt.

 


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