Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 127

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14.37.47

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine sehr ge­schätzten Kollegen! Ich darf es mir ersparen, im Detail auf das Zahlenwerk, das bud­getmäßig zugrunde liegt, einzugehen.

Ich möchte auf die sehr wertvollen Ausführungen der Frau Abgeordneten Schimanek und auch des Herrn Abgeordneten Einwallner Bezug nehmen und darf in Erinnerung rufen, dass die Volksanwaltschaft ebenso wie der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Nationalrates ist. Die Volksanwaltschaft ist für die Prüfung von allfälligen Missständen der Verwaltung, für die Erfüllung des Opcat-Mandats und für die Heimopferrenten-An­gelegenheiten zuständig, was der Nationalrat ja voriges Jahr wertvollerweise beschlos­sen hat.

Im Zusammenhang mit der gesamten Budgetgeografie darf ich wiederholen, dass wir das kleinste oberste Organ sind. Nichtsdestotrotz kann bei der Volksanwaltschaft wohl kein Makel bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gefunden werden. Ganz im Gegenteil, wir dürfen – auch im Hinblick auf die bei uns beschäftigten Beamten – mit Stolz zum Ausdruck bringen, eine sehr breite parlamentarische und öffentliche Akzep­tanz zu haben.

Da wir das prüfende Hilfsorgan des Nationalrates sind, tue ich das, was ich schon öfter im Hohen Haus tun durfte: Es besteht eine Prüflücke, und es muss neuerlich dazu aufgerufen werden, die Prüflücke zu schließen. Was meine ich? – Wir haben circa 150 ausgegliederte Rechtsträger, von Großen bis Kleinen, Asfinag, ÖBB et cetera, et cetera, bei denen der Bund zu 50 Prozent beteiligt ist. Für die ausgegliederten Rechts­träger ist wertvollerweise der Rechnungshof prüfzuständig, nicht aber die Volksanwalt­schaft.

Ich darf dieses Hohe Haus neuerlich auf diesen – wenn ich es so bezeichnen darf – Defekt hinweisen. Vielleicht geht es sich noch im Laufe dieser Gesetzgebungsperiode aus, diese Prüflücke zu schließen. Es handelt sich um einen Vorteil, den das Hohe Haus gewinnen dürfte. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Herr Volksanwalt.

Nächster Redner: Herr Volksanwalt Kräuter. – Bitte.


14.40.32

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zur notwendigen Reform des Heimopferrentengesetzes anschließen. Es sind ja Tau­sende Kinder und Jugendliche unter unvorstellbaren Bedingungen misshandelt und missbraucht worden, bei Pflegefamilien, in Heimen, in kirchlichen Institutionen, auch in Krankenhäusern – und das ist die Lücke im Heimopferrentengesetz, dass Betroffene und Opfer von Krankenhäusern nicht umfasst sind.

Um eine Wiedergutmachung kann es sowieso nicht gehen. Dieses erlittene Leid kann man nicht wiedergutmachen, es kann nur um eine Anerkennung, eine Geste gehen. Die 300 Euro monatliche Rente sind aber für viele der Betroffenen oft auch in höherem Alter sehr, sehr wichtig, damit sie nach einem sehr belasteten, oft durch diese Trauma­tisierungen gestörten Leben einigermaßen gut über die Runden kommen.

Zum Budgetären: Wir rechnen in der Heimopferrentenkommission mit einigen Hundert Fällen zusätzlich. Inhaltlich haben wir alle Details bereits dem Sozialministerium und auch Ihnen, meine Damen und Herren, den Fraktionen, übermittelt. Mein Appell ist da­her, dass man die Sitzung des Sozialausschusses am 29. Mai dazu nutzt, diese Re-


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