Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS
Genossinnen und Genossen
betreffend das Aufstocken der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Hilfe bei Katastrophen im Ausland
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.) – UG 12
Begründung
Österreich hat sich international dazu verpflichtet zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, weil nur so die Basis für demokratische Bedingungen, Frieden, Freiheit und Wohlstand auf der ganzen Welt gesichert werden kann.
Im Zuge der Budgetdiskussionen im Jahr 2016 kündigte Außenminister Kurz eine grundlegende Trendwende in der österreichischen Entwicklungsfinanzierung an: eine Verdoppelung der bilateralen Entwicklungsgelder, die über die Austrian Development Agency (ADA) umgesetzt werden. Dies lässt sich auch im Wahlprogramm der ÖVP nachlesen. Um zu einer Verdoppelung der Gelder für die ADA zu kommen, muss das Budget von der Basis 2016, als es etwa 77 Millionen Euro ausmachte, bis 2021 jährlich um 15,5 Millionen steigen, um dann 2021 154 Millionen auszumachen. Im Budget für das Jahr 2017 gab es diese Steigerung auch tatsächlich, im nun vorgelegten Doppelbudget für 2018 und 2019 ist davon nichts mehr zu sehen.
Um im Katastrophenfall schnell Hilfe vor Ort leisten zu können, wurde der Auslandskatastrophenfonds geschaffen. Lange Zeit war der Auslandskatastrophenfonds (AKF) mit 5 Millionen jährlich dotiert und es verging kein Jahr, in dem diese Summe nicht per Ministerratsbeschluss erhöht wurde. Zu häufig waren die natur- oder menschgemachten Katastrophen, zu oft war dringend zu helfen: sei es bei der Versorgung von hungernden Menschen in Äthiopien, bei kriegerischen Auseinandersetzungen im Südsudan, in den Flüchtlingslagern der Syrerinnen und Syrer oder nach dem verheerenden Erdbeben auf Haiti. Lange wurde eine Erhöhung seitens der Zivilgesellschaft unterstützt von SPÖ und Oppositionsparteien gefordert und schließlich auch durchgesetzt: es kam zu einer Vervierfachung des AKF im Jahr 2017 und auch die nun 20 Millionen Euro, die zur Linderung von menschlichem Leid im Katastrophenfall jährlich zur Verfügung standen, sind im internationalen Vergleich immer noch ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Überraschend kündigte das Wahlprogramm der ÖVP eine schon längst fällig werdende Verdreifachung des AKF auf 60 Millionen pro Jahr an. Auch im Regierungsprogramm findet sich zumindest eine Erhöhung des AKF. Sowohl im Bundesvoranschlag 2018 als auch 2019 findet sich aber eine Kürzung um ein Viertel.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert
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