Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 242

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbstverständlich sind jene Polizistinnen und Polizisten, die im Botschaftsbewa­chungsdienst arbeiten, schon jetzt mit entsprechenden Schutzwesten ausgestattet. Die anderen kommen dann dazu. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dazu kommt noch ein Punkt, der, glaube ich, nicht unerheblich ist: Es wird immer so viel Kritik an den Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl geübt. Da muss man sich schon auch einmal ein bisschen genauer anschauen, was es denn bedeutet, wenn es zu einer Abänderung oder einer Behebung einer entsprechenden Entscheidung dieses Bundesamts durch das Bundesverwaltungsgericht kommt. Das ist ganz interessant, weil nämlich nicht jede Abänderung oder nicht jede Behebung eines negativen Bescheids dann automatisch auch zu einer Schutzgewährung führt. Das ist aber das, was hier immer suggeriert wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Noll und Stöger.) Das Bundesverwaltungsgericht zählt natürlich in seiner Statistik eine Abände­rung bereits dann, wenn auch nur ein einziger Punkt eines entsprechenden Spruchs geändert wird. (Abg. Scherak: Das ist ja in Ordnung!)

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Das Bundesamt entscheidet zum Beispiel, dass jemand kein Flüchtling ist, keinen subsidiären Schutz hat, keinen humanitären Aufenthaltstitel hat. Das heißt, dass es eine Rückkehrentscheidung gibt, und es wird eine Frist für eine freiwillige Ausreise von 14 Tagen festgesetzt. Wenn jetzt das Bundesverwaltungsge­richt entscheidet, dass die Frist für die freiwillige Ausreise nicht 14 Tage, sondern drei Wochen beträgt, dann gilt das als Änderung des Spruchs und ist ein Anfallstreffer für die Statistik, die von Ihnen so gerne bemüht wird. Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass man das auch immer wieder berücksichtigt.

Ein anderes Beispiel: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl trifft eine Rückkehr­entscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot für einen Zeitraum von zehn Jah­ren. Dann geht das Bundesverwaltungsgericht her und sagt: Na gut, kein Einreisever­bot für zehn Jahre, sondern ein Einreiseverbot für fünf Jahre. Das ändert überhaupt nichts an der Qualität des Spruchs, gilt aber als entsprechende Abänderung. (Zwi­schenruf des Abg. Drozda.) Ich glaube, es ist einfach unzulässig, dass man dann so tut, als ob jede Abänderung eine Aufhebung eines negativen Spruchs nach sich zöge. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Her­mann Gahr. – Bitte.


21.40.08

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Yılmaz hat sich Sorgen um die ÖVP gemacht. Frau Kollegin, ich darf Ihnen mitteilen: Österreich war auch unter den ÖVP-Innenministern Sobotka, Mikl-Leitner und Fekter ein sicheres Land und wird auch unter dem jetzigen Innenminister ein sicheres Land bleiben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Da freut sich der Präsident!)

Mit dem vorliegenden Budget – die Zahlen wurden ja schon ausführlich erläutert – schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass wir auf die Veränderungen und die Herausforderungen, was die öffentliche Sicherheit betrifft, reagieren und agieren kön­nen. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Es geht darum, dass wir gezielt in Personal in­vestieren. 3 von 4 Euro fließen in die Planstellen, und ich glaube, das ist wichtig und gut so.

Wir investieren in die Ausrüstung, in Hubschrauber, in Schutzbekleidung, in die Bewaff­nung, in den Digitalfunk, aber auch in den IT-Bereich. Ich glaube, eine sichere Aus­rüstung und sichere Kleidung sind Grundvoraussetzungen für Erfolg im Sicherheits­dienst.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite