Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend die Bekämpfung von Kinderarmut in Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 4-6,
zu Top 4) „Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)“, UG 25
Begründung
Jedes fünfte Kind in Österreich ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht – das sind 312.000 unter 18-Jährige. Die Armut erhöht ihr Risiko, die Schule vorzeitig zu verlassen und nur einen niedrigen Bildungsgrad zu erlangen. Sie erhöht die Wahrscheinlichkeit von psychischen Erkrankungen. Armut im Kinderalter beeinträchtigt Lebensperspektiven und Entwicklungschancen und führt zu Altersarmut. Studien aus Deutschland zufolge leben arme und wenig gebildete Menschen um bis zu zwölf Jahre kürzer als ökonomisch besser Gestellte – je früher sie von Armut betroffen sind, umso stärker die negativen Auswirkungen.
Armut macht auch einsam. Von Armut betroffene Kinder sind massiv in ihren sozialen Kontaktmöglichkeiten eingeschränkt und können nur im stark begrenzten Ausmaß am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dies kann eine Radikalisierung und Anfälligkeit für fundamentalistische Strömungen begünstigen. Der größte Risikofaktor für Kinderarmut ist die Erwerbslosigkeit der Eltern. Kinder in Haushalten ohne Erwerbsbeteiligung leben zu fast zwei Drittel unter der Armutsgefährdungsschwelle. Besonders stark betroffen sind Kinder von nicht erwerbstätigen Alleinerzieherinnen, sie sind zu 60% armutsgefährdet.
Das Sozialsystem federt bislang viele Ungleichheiten ab und verhindert dadurch eine noch prekärere Situation für viele Familien. Ohne staatliche Interventionen wären rund 3,5 Millionen ÖsterreicherInnen von Armut bedroht. Mehr als die Hälfte aller Familien mit mehr als zwei Kindern wäre armutsgefährdet. Der Zugang zu flächendeckenden, kostenfreien Kinderbetreuungsangeboten stellt hier einen besonders protektiven Faktor hinsichtlich der Erwerbstätigkeit der Eltern dar, insbesondere von Frauen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Ministerinnen für Frauen, Familie und Jugend sowie für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erarbeiten, welcher konkrete Maßnahmen zur Beseitigung materieller Deprivation bei Kindern umfasst.
Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, als Sofortmaßnahme eine Strategie vorzulegen, wie von allen in Frage kommenden Ressorts in ihren jeweiligen Bereichen,
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