Sehr geehrte Herren von den Freiheitlichen, wie hat es vorhin bei Ihrer Rednerin geheißen? – „Eine Dame unterbricht man nicht!“ Vielleicht gilt das auch für andere Frauen in diesem Haus, alle werden gleich behandelt, oder? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Zanger: Aber einen Zwischenruf darf man schon machen! – Abg. Hafenecker: Das ist aber nichts im Vergleich zu dem, was Wittmann vorhin aufgeführt hat!)
Ich bringe folgenden Entschließungsantrag ein, damit Sie eine Chance haben, einen Kurswechsel zu machen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Mittel für den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung rückgängig zu machen und dafür zu sorgen, dass in Zukunft österreichweit ausreichend Kinderbetreuungsplätze für Unter- Drei- Jährige zur Verfügung stehen, die den sog. VIF Kriterien entsprechen.“
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Also: 66 Millionen Euro für Kurz und Strache zu den Kinderbetreuungseinrichtungen umleiten; das Körberlgeld brauchen wir nicht, die Kinderbetreuungseinrichtungen sehr dringend! (Beifall bei der SPÖ.)
18.35
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Andrea Kuntzl, Mag.a Selma Yildirim
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Keine Einsparungen bei der Kinderbetreuung!“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlagen: Bundesfinanzgesetz 2019 samt Anlagen (14/104 d.B.) – UG 25 Familie und Jugend
In den vergangenen Jahren wurden mittels Art. 15a
Vereinbarungen seitens des Bundes insgesamt 305 Millionen Euro an
Fördermittel für den Ausbau des Kinderbildungs- und
–betreuungsangebots zur Verfügung gestellt. Die Schwerpunkte dieser
erfolgreichen Ausbau-Offensive lagen in den Maßnahmen zur
zügigen Erreichung des Barcelona-Ziels von 33 % bei den
Unter-Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet, sowie in den Qualitätsverbesserungen
lt. Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF1)). Das Ziel ist
noch nicht erreicht, denn bundesweit fehlen derzeit mehr als 18.000 Plätze
bei den Unter- Drei- Jährigen.
Der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wurde im Jahr 2008 beschlossen, 2011 und 2014 erneuert, das Auslaufen der Vereinbarung konnte 2017
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