Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 410

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durch eine einmalige Verlängerung in der letzter GP verhindert werden. Für 2018 wur­den 52 Mio. Euro beschlossen. Lt. BFG 2018/2019 plant die Bundesregierung nun ins­besondere eine Senkung der Zuschüsse für den Ausbau Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Diese Vorgehensweise ist ins­besondere deshalb zu verurteilen, da Familien am meisten von Sachleistungen, wie gut ausgebaute Kinderbetreuung, profitieren. Mit dem Wegfall der Fördermittel des Bundes kommt es zudem zu einer massiven Verunsicherung von Ländern und Ge­meinden, da jedwede Planungssicherheit verloren geht.

1) VIF-Kriterien: mindestens 45 Stunden wöchentliche Öffnungszeit, werktags Montag bis Freitag; an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet; Angebot Mit­tagessen; maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Mittel für den weiteren Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung rückgängig zu machen und dafür zu sor­gen, dass in Zukunft österreichweit ausreichend Kinderbetreuungsplätze für Unter- Drei- Jährige zur Verfügung stehen, die den sog. VIF Kriterien entsprechen.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ricarda Berger. – Bitte.


18.36.12

Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kollegen! Ge­schätzte Zuseher hier auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Es freut mich sehr, heute meine erste Rede hier im Hohen Haus zum Thema Jugend halten zu dürfen.

Jugendpolitik ist nicht nur Politik für Jugendliche, sondern vor allem Politik mit Jugend­lichen. Zugleich ist es auch eine Querschnittsmaterie, wie wir heute schon gehört ha­ben. Aufgabe der Politik muss und soll aber sein, die richtigen Strategien für die Be­dürfnisse und Anliegen der jungen Menschen zu entwickeln, damit unsere Jugend in Österreich optimale Rahmenbedingungen für ihre Zukunft vorfindet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der Bundesregierung ist es ein sehr großes Anliegen, ebendiese Rahmenbedingungen zu schaffen sowie junge Menschen zu unterstützen und zu fördern, damit sie sich zu selbstständigen, aber auch selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich sehr viele Punkte vorgenommen. Ich kann aufgrund der beschränkten Redezeit nicht alle nennen und werde daher nur eine Handvoll davon aufzählen.

Da ich gerade eben davon gesprochen habe, dass Jugendpolitik nicht nur Politik für Jugendliche, sondern auch Politik mit Jugendlichen ist, möchte ich die Jugendstrategie erwähnen. Die Entwicklung einer Jugendstrategie ohne die Mitwirkung junger Men­schen wäre keine zeitgemäße Form der Jugendpolitik. Die Österreichische Jugendstra­tegie ist ein laufender Prozess und unterliegt dementsprechend einer ständigen Weiter-


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