Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 489

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Genuss kommen und nicht erst in zwei Jahren, im Jahr 2020. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das halte ich einer Gruppe von Menschen gegenüber, die ihr Leben lang gear­beitet haben und jetzt nichts davon haben, für absolut geringschätzend. (Beifall bei der SPÖ.)

12.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Muchitsch, Keck

Kolleginnen und Kollegen

betreffend wertschätzende und faire Mindestpensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 22

Frauen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und sich neben dem Beruf um Kinder, Haushalt oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben, sind im Alter aus diesen Gründen sehr häufig armutsgefährdet. Durch Teilzeitarbeit und Phasen der Nicht-Er­werbstätigkeit bekommen sie im Alter oft nur sehr niedrige Pensionen und deutlich we­niger Leistungen als Männer.

Der Gehaltsunterschied im Erwerbsleben „summiert“ sich in der Pension, hinzu kom­men eben diese Unterbrechungen im Berufsleben. Frauen bekommen damit im Schnitt um fast 44% weniger Pension im Alter, als Männer! Das ist noch weniger als im Er­werbsleben: hier beträgt der Lohnunterschied („Gender Pay Gap“) 2017 rund 20 Pro­zent.

Das Ergebnis: rund 220.000 PensionistInnen beziehen eine Ausgleichszulage (also „nur“ die Mindestpension), zwei Drittel davon sind Frauen. Sie sind damit besonders von Altersarmut betroffen: derzeit sind 203.000 Menschen über 65 von Armut betrof­fen, 136.000 davon sind Frauen!

Unser Ziel ist, dass Frauen durch gerechte Löhne, eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und ausreichend Kinderbetreuung eine ordentliche, existenzsi­chernde Pension erhalten und dieser „Pension Pay Gap“ geschlossen werden kann.

Jene Frauen, die jetzt schon in Pension sind oder kurz davorstehen, werden davon aber leider nicht mehr profitieren. Für sie müssen wir etwas tun. Eine ordentliche Pen­sion, von der man leben kann – das ist auch eine Frage der Wertschätzung für die Le­bensleistung dieser Frauen.

Die schwarz-blaue Bundesregierung plant nun die so genannte Ausgleichszulage Plus (1.000 Euro Pension für Alleinstehende bei 30 Beitragsjahren) auf 1.200 Euro bei
40 Beitragsjahren zu erhöhen. Das Problem: Frauen mit Kindern haben davon nichts.

Frauen mit Kindern sind von der Erhöhung auf 1.200 Euro bei 40 Beitragsjahren de facto ausgeschlossen, weil sie diese 40 Arbeitsjahre nicht erreichen können. Jahre der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit werden von dieser Regierung für die neue AZ+ nicht berücksichtigt. Das ist in Zeiten einer veränderten Arbeitswelt völlig realitätsfremd und unfair. Damit werden nicht nur ganze Berufsgruppen von dieser Leistung ausgeschlossen, sondern vor allem Frauen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite