Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 490

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Aus­gleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 1.200 Euro für Personen mit 40 Versiche­rungsjahren ab 1.1.2019 geschaffen wird.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte.


12.53.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich darf schon feststellen, dass wir in Österreich ein stabiles Sozialsystem ha­ben, das wir in unserem Land über Jahrzehnte durch den großen Fleiß der Menschen aufgebaut haben.

Ausgehend von der Nachkriegszeit bis jetzt haben wir es geschafft, Wirtschaftskraft, Wertschöpfung, Wohlstand und soziale Sicherheit in unserem Land zu etablieren. Ich möchte an dieser Stelle einmal ein großes Dankeschön an alle Menschen in diesem Land aussprechen, die mit ihren Steuerleistungen sicherstellen, dass Österreich ein Land mit einem ganz starken sozialen Netz ist. – Vielen Dank! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wurden in den letzten Jahren viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Men­schen mit einem geringen Einkommen unterstützen. Man braucht da nur auf die Steu­erreform 2015 zu schauen: eine Besserstellung für Niedrigverdiener, Negativsteuersät­ze für Lehrlinge, für Teilzeitkräfte und auch für Alleinverdiener und Alleinerzieher.

Ich möchte auch noch die Aktivitäten der Bundesländer erwähnen, die oft in Koope­ration mit dem Bund geschehen und Einkommen sichern: die gemeinsame Arbeits­marktpolitik, die Abwicklung der Mindestsicherung und diverse bundesländerspezifi­sche Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wohnbeihilfe in Niederösterreich. Ich würde schon sagen, dass diese Maßnahmen, wenn sie zielgerichtet und sinnvoll sind, gut und richtig sind. Absicherung und Unterstützung ist uns in diesem Land schon sehr, sehr wichtig.

Es gibt aber einige Bevölkerungsgruppen, die sich von diesen Maßnahmen nicht wirk­lich abgeholt oder angesprochen fühlen. Ich spreche da jetzt von einem gewissen Schwellenbereich, bei dem das Einkommen so gelagert ist, dass man diese Sozial- und Transferleistungen nicht bekommen kann. Das sind Unternehmer – teilweise mit einer 80-Stunden-Woche –, Handwerker, Büroangestellte, Teilzeitkräfte, Menschen in Situationen, in denen Familieneinkommen knapp ist. Diesen Menschen haben wir am 15. Oktober das Versprechen gegeben, dass wir uns bemühen werden, neue Gerech­tigkeit in diesem Land zu etablieren.

Zwei Maßnahmen möchte ich hiezu erwähnen, die zielgerichtet genau in diesem Schwellenbereich am stärksten greifen. Das ist zum einen die Senkung der Arbeitslo­senversicherungsbeiträge, wovon 900 000 Personen mit rund 310 Euro pro Jahr im Positiven betroffen sind, und zum anderen der Familienbonus, der 950 000 Familien und 1,6 Millionen Kinder betrifft. Der feine Unterschied dieser Maßnahme zu den bishe-


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