Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 501

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rahmens ist es zu erwarten, dass die tatsächliche Entwicklung einmal mehr günstiger sein wird als die im Finanzrahmen angenommene. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundesmittel relativ zum BIP auch in den Jahren 2018 und 2019 in einer Grö­ßenordnung von 2,5 bis 2,6 Prozent bewegen. Und damit bleiben die Bundesmittel deutlich unter allen Prognosen und Erwartungen, die gestellt werden.

Meine Damen und Herren, was hat die aktuelle Regierung eigentlich nun in Bezug auf Pensionen vor? Eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters von angeblich aktuell 59,9 Jahren auf 60,3 Jahre. Ich sage deshalb angeblich, da die Zahl 59,9 ein­fach falsch ist, meine Damen und Herren, denn das Sozialministerium hat 2016 schon ein faktisches Pensionsantrittsalter von 60,3 Jahren festgestellt. Und die Regierung nimmt sich nun vor, dieses Ziel erst 2020 zu erreichen, das 2016 schon festgestellt wurde. Also irgendetwas stimmt da nicht. Was soll mit dieser Zahlentrickserei eigentlich erreicht werden? (Abg. Neubauer: Das fragst du den Stöger, das ist eh dein Freund!)

Aber auch die Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, lieber Werner, sind mehr als dürftig. Die Einführung des eigentlich schon beschlossenen Bonus-Ma­lus-Systems für die Beschäftigung Älterer ist einfach kein Thema mehr und ist eine absolut unverständliche Maßnahme.

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf Altersteilzeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis spätestens 31. Mai 2018 zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mit 1.7.2018 eingeführt wird.“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alois Stöger

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 20

Das Modell der Altersteilzeit ist ein Erfolgsmodell. Es bietet vielen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gegen Ende ihres Erwerbslebens die Normalarbeitszeit herabzusetzen und den Übergang in die Alterspension fließender zu gestalten. Dabei verlieren sie we­der Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche


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