aus der Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig werden den ArbeitgeberInnen 90 % bzw. 50 % der Differenzkosten ersetzt. Genau deswegen erfreut sich das Modell auch so großer Beliebtheit.
Nach wie vor ist der Antritt der Altersteilzeit jedoch von einer Vereinbarung mit dem jeweiligen Arbeitgeber oder der jeweiligen Arbeitgeberin abhängig. Dies sorgt in Betrieben oftmals für Unstimmigkeiten und führt gelegentlich dazu, dass ArbeitnehmerInnen, die gerne in Altersteilzeit gehen würden, diesen Schritt nicht setzen können.
Darüber hinaus erschwert die schwarz-blaue Regierung für ArbeitnehmerInnen die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch das Anheben des Antrittsalters.
Mit diesem Entschließungsantrag fordern wir daher einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in eine Altersteilzeitbeschäftigung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage bis spätestens 31. Mai 2018 zu übermitteln, mit der ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit mit 1.7.2018 eingeführt wird.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Yildirim gemeldet. Ich nehme an, Sie kennen die Bestimmungen für eine tatsächliche Berichtigung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Der Herr Abgeordnete Peter Wurm von der FPÖ hat eine Aussage getätigt, in der er das Arbeitsmarktservice und die Arbeiterkammern als Strukturen der SPÖ bezeichnet. – Das ist so nicht richtig.
Darüber freuen sich weder das AMS noch die Arbeiterkammer und am allerwenigsten die Arbeiterkammern Tirol und Vorarlberg. Sie können sich das vorstellen. Ich bitte daher zur Kenntnis zu nehmen, dass das keine Strukturen der SPÖ sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Die Abgeordneten Belakowitsch, Schimanek und Haider: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
13.34
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Kollegin, das war an der absolut äußersten Grenze einer tatsächlichen Berichtigung.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Sieber zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Ich möchte mich mit einem nur bedingt mit dem Sozialbudget zusammenhängenden Thema kurz auseinandersetzen, und zwar mit dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz Flaf genannt.
Es ist dies das mit Abstand wichtigste Finanzierungswerkzeug der österreichischen Familienpolitik, denn es werden beinahe 7 Milliarden Euro im Flaf verwaltet und für fami-
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