Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 518

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 24

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erfüllt wichtige Funktionen. Sie stellt für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine umfassende Versorgung sicher. Begonnen bei Prävention und Heilbehandlung, über berufliche und soziale Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bleiben.

Mit ihrem Beitrag von 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage stellen ArbeitgeberInnen nicht nur sicher, dass ihre ArbeitnehmerInnen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall um­fassend versorgt und schnell wieder arbeitsfähig sind, sie sichern sich damit auch ge­gen Schadenersatzforderungen verunfallter oder an Berufskrankheiten leidender Ar­beitnehmerInnen ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend für einen Betrieb sein können.

Die Finanzierung der AUVA stellt auch einen Risikoausgleich unter den Unternehmen dar und damit eine solidarische Absicherung gerade kleiner Betriebe. Der kleine Hand­werksbetrieb müsste sonst deutlich mehr zahlen als ein großes Versicherungsbüro mit geringem Risiko.

Trotz dieser enormen Leistungen der AUVA eröffnete Bundesministerin Hartinger-Klein am 5. April, dass Sie die Unfallversicherungsanstalt auflösen wird. Hartinger-Klein er­klärte gegenüber der APA, sie gehe davon aus, dass die AUVA die 500 Millionen (Anm. geforderte Einsparungen, die im Regierungsprogramm enthalten sind) nicht auf die Reihe bringen werde. Deshalb werde es "nach derzeitigem Stand" zur Auflösung kommen. (APA0358 II, 5.4.2018)

Die Auflösung der AUVA geht zulasten der Steuerzahler, der Dienstgeber oder anderer Sozialversicherungsträger, vor allem aber zulasten der Menschen in Österreich: be­gonnen bei der Schließung von Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren, über die Streichung der Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe – ei­ne wichtige Maßnahme zur Minimierung der finanziellen Belastung durch Krankenstän­de der MitarbeiterInnen –, bis hin zur Streichung der Befreiung vom Unfallversiche­rungsbeitrag der Unternehmen für Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen über 60.

Die Auflösung der AUVA hat mit einer Handvoll Großkonzerne in Österreich nur we­nige Gewinner, aber fast fünf Millionen Verlierer: jene Menschen, die bei der AUVA versichert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt nicht aufgelöst wird.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag, der ausreichend unterstützt ist, steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Povysil. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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