Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 549

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chen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis spätestens 2050.

Die Ziele des Klimavertrages gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher sowie steuer- und abgabenpolitischer Rahmenbedingungen umzusetzen. Die Zeit drängt. Während CO2-Emissionen EU-weit seit 1990 um 24,4 Prozent zurück­gegangen sind, liegen sie in Österreich immer noch knapp über dem Stand von 1990 (Europäische Umweltagentur, GHG-Emissions in the European Union, Trends and Projections, 2016). Im internationalen Vergleich sind die umweltbezogenen Abgaben in Österreich zudem besonders niedrig – sie liegen im unteren Drittel. Gleichzeitig liegt Österreich bei den Abgaben auf Arbeit im Spitzenfeld.

Eine aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform ist eine Antwort auf den Klima­wandel, auf die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung von Arbeits- und Erwerbseinkommen sowie auf die noch immer hohe Arbeitslosigkeit. Sie ist ein be­deutender Hebel zur Umsteuerung der Wirtschaft, führt über die neu gesetzten Anreize zur Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und ist damit ein wichtiger Motor für die Energiewende. Ökosoziales Umsteuern bedeutet, das Verursachen von Emissio­nen und somit die Nutzung emissionsreicher Energieträger mit höheren Steuern zu be­legen und im Gegenzug lohnsummenbezogene Abgaben für Unternehmen sowie die Sozialversicherungsbeiträge privater Haushalte zu senken. Ein solches ökosoziales Umsteuern generiert nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung und trägt somit auch zur Senkung der Arbeitslosigkeit bei.

Während die Belastung des Faktors Arbeit in Österreich zu hoch belastet ist, werden Schadstoffverursacher und Ressourcenverschwender nur auf niedrigem Niveau be­steuert. Eine ökosoziale Steuerreform knüpft daher an den Strukturschwächen unseres Abgabensystems an. Sie muss auf mehrere Etappen, aufkommensneutral und sozial verträglich erfolgen. Ein Teil der generierten Mittel muss daher zum Ausgleich von Här­tefällen, insbesondere für PendlerInnen im ländlichen Raum, zur Verfügung gestellt werden. Einkommensschwache Haushalte sollen bevorzugt behandelt werden.

Die Ökologisierung erfolgt, indem fossile Energie aus Kohle, Öl und Gas sowie umwelt­belastende Stoffe (CO2-Emissionen) bzw. Tätigkeiten (Straßenverkehr) durch Schad­stoffsteuern verteuert werden. Im Zentrum stehen dabei die Einführung einer CO2-Steuer, eine Bemautung des nachgeordneten Straßennetzes und die Abschaffung des sogenannten Dieselprivilegs. Im Gegenzug werden die privaten Haushalte über eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die Unternehmen über eine Senkung der lohnsummenbezogenen Abgaben entlastet. In einem ersten Schritt sollte eine ökoso­ziale Steuerreform ein Volumen von 4 Milliarden Euro aufweisen.

Im Budgetausschuss vom 5.4.2018 bekundeten sowohl Finanzminister Hartwig Löger als auch Staatssekretär Hubert Fuchs die Absicht, das österreichische Abgabensystem im Zuge der kommenden Steuerreform aufkommensneutral ökologisieren zu wollen. Anlässlich einer dringlichen Anfrage der Liste Pilz zur integrierten Klima- und Ener­giestrategie am 17.4.2018 bekräftigte auch Bundesministerin Elisabeth Köstinger den Bedarf und die Absicht für eine ökosoziale Steuerreform.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, dem Nationalrat zum ehestmöglichen Zeitpunkt einen Gesetzesvorschlag für eine schrittweise, aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform vorzulegen, welcher vor-


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