Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung, 17., 18. und 19. April 2018 / Seite 556

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Die durchschnittliche Beamtenpension ist dreimal so hoch wie die durchschnittliche ASVG-Pension, und da gibt es zum Teil durchaus sachliche Gründe, warum das so ist. Zum Beispiel sind die Beamten im Durchschnitt höher qualifiziert, und es gibt keine Höchstbeitragsgrundlagengrenze im Beamtenruhebezugsrecht, aber es gibt auch un­sachliche Gründe dafür. Zum Beispiel gilt das Pensionskonto im ASVG ab Jahrgang 55 und bei den Beamten erst ab Jahrgang 76. Oder: Wenn Sie als Angestellter um eine Berufsunfähigkeitspension ansuchen, dann wird überprüft, auf welche anderen Tätig­keiten Sie verwiesen werden können, aber wenn es um eine Dienstunfähigkeitspension bei einem Beamten geht, dann schaut man, ob der in seiner Dienststelle versetzbar ist oder nicht. Es ist also viel leichter, als Beamter dienstunfähig zu werden, denn als An­gestellter berufsunfähig zu werden.

Falls Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, jetzt auf den angekündigten Angriff auf Pen­sionsprivilegien durch die neue Bundesregierung warten, auf die viel zitierte neue Ge­rechtigkeit, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Eine Harmonisierung der Pensions­systeme ist nämlich nicht vorgesehen; die neue Gerechtigkeit findet nämlich nur dort statt, wo es den Herren und den Damen gefällt. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Rund 9 Milliarden Euro fließen aus dem Budget in die Beamtenpensionen, und das ist ungefähr gleich viel, wie als Zuschuss in die gesamten Sozialversicherungspensionen gezahlt werden muss. Der Herr Beamtenminister, Vizekanzler Strache, lässt ausrich­ten, dass in diesem Punkt keine Reformen vorgesehen sind. Also diese neue Gerech­tigkeit, die „Zeit für Neues“ ist ein blanker Verkaufsschmäh.

Der Herr Finanzminister sollte sich diese Fehlkonstruktion vielleicht einmal anschauen: Das Dienstrecht für die Beamten macht jetzt das Vizekanzleramt. Während der Beamte arbeitet, ist das jeweilige Ministerium für ihn zuständig und hat die Bezugskosten. Wenn er dann im Ruhestand ist, dann läuft er auf die Rechnung des Finanzministe­riums. Das ist natürlich unlogisch, denn die Ministerien können die Leute, die sie weg­haben wollen, dienstunfähig schreiben, und dann zahlt der Finanzminister und der Fachminister ist fein raus. Das ist eine Fehlkonstruktion, die zu Fehlanreizen führt, und da sollte einmal eingeschritten werden. (Beifall bei den NEOS.)

16.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Han­ger. – Bitte.


16.43.57

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte am En­de einer doch schon langen Budgetdebatte noch einmal zusammenfassend festhalten: Das Doppelbudget 2018/2019 leitet eine Zeitenwende ein, einen Paradigmenwechsel! Erstmals seit 65 Jahren werden auf Bundesebene keine neuen Schulden mehr ge­macht. Und das ist die positive Nachricht, und das verdient durchaus einen Applaus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bemerkenswert finde ich dann immer wieder die Stellungnahme des Kollegen Krainer, der sagt: Nein, dieser Paradigmenwechsel stimmt nicht, denn die Schulden sind ja no­minell auch bereits 2016, 2017 zurückgegangen. – Ich habe mir das jetzt genauer an­geschaut, weil ich das wirklich bemerkenswert finde.

Die erste Feststellung ist: Im Jahresabschluss 2017 musste die Republik knapp 7 Mil­liarden Euro Schulden über die OeBFAwieder neu finanzieren. Es stellt sich da die Frage: Wie gelingt es, dass der nominelle Schuldenstand zurückgeht? – Klar ist, dass der Schuldenstand auf Bundesebene das höchste Niveau der Geschichte erreicht hat, nämlich 212 Milliarden Euro, nur in der gesamtstaatlichen Betrachtung, das stimmt schon, sind sie nominell zurückgegangen. Warum? – 2013 wurden die Banken, die Heta und die KA Finanz, verstaatlicht, die Schulden wurden verstaatlicht, allerdings


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