Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 18

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Erläuterung:

Gemäß Art. 80 Abs. 2 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass jede der in Abs. 1 des vorliegenden Artikels genannten Einrichtungen, Organisationen oder Vereini­gungen unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Art. 77 zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Art. 78 und 79 aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung verletzt worden sind.

Gemäß Abs. 1 der zitierten Normen müssen solche Einrichtungen ohne Gewinner­zielungs­absicht tätig sein, deren satzungsmäßige Ziele müssen im öffentlichen öffent­lichem Interesse liegen und sie müssen im Bereich des Schutzes von perso­nen­bezogenen Daten tätig sein.

Es wäre daher im Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Österreich von diesem Eintrittsrecht keinen Gebrauch machen würde.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Ich darf noch bekannt geben, dass auch Abgeordneter Schellhorn als verhindert gemeldet wurde. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: ... nicht zufällig Wahlkampf! – Ruf bei der FPÖ: Ist er krank, der Arme?! Was hat er denn? Was fehlt ihm denn? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich darf Herrn Nationalrat Gerstl das Wort erteilen. – Bitte.


09.13.42

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Eine kurze Replik auf Kollegen Wittmann, der vom freien Mandat gesprochen hat: Herr Kollege Wittmann, manchmal habe ich den Eindruck, wenn Sie vom freien Mandat sprechen, dass sich das in dem, was Bundeskanzler Kern oder Altbun­deskanzler Kern getan hat, erschöpft. Er macht nur mehr alles mies: schlechte Worte, schlechte Stimmung, keine sachliche Diskussion. Das ist nicht das freie Mandat, das wir uns erwarten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Freies Mandat, Herr Kollege Wittmann, bedeutet sachliche Auseinandersetzung. Und sachliche Auseinandersetzung erfordert, dass wir bei der Datenschutz-Grundver­ordnung darüber reden (Abg. Schieder – in Richtung des eine türkisfarbene Krawatte tragenden Redners –: Ist Ihre Krawatte freies Mandat?), dass hier erstmals perso­nenbezogene Daten nur rechtmäßig verarbeitet werden können, dass die Verarbeitung nach Treu und Glauben erfolgt, dass sie transparent erfolgt und dass es in der Daten­schutz-Grundverordnung ein Recht auf Vergessenwerden gibt. Das heißt, jede einzelne Person in Österreich hat das Recht, dass ihre Daten bei Unternehmen gelöscht werden, wenn sie es möchte. Das ist ein Meilenstein.

Warum machen wir das? – Die technologische Entwicklung in den letzten Jahren, die Globalisierung, die Offenheit der Daten erfordert von uns strenge Regelungen. Dass diese Regelungen richtig und gut sind, zeigt Facebook. Dazu bringe ich Ihnen genau das Gegenbeispiel, Herr Wittmann. Weil diese Regelungen gut sind, zieht Facebook nun die Daten aus den Drittstaaten ab (Zwischenruf des Abg. Wittmann), weil sie nun


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