nach diesem Regime für alle österreichischen, deutschen und all die anderen Daten aus den europäischen Mitgliedstaaten verantwortlich sind und sie diesem Regime unterworfen sind. Daher besteht für alle Europäer ein großer Schutz der Daten. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Wir können also nur sagen, die Amerikaner sind es, die Asiaten sind es, die diese Datenschutzregelungen vielleicht übernehmen sollten. Dann wäre es für alle besser, Herr Kollege Wittmann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wittmann: ... schon eingetreten!)
Sie haben es angesprochen und es ist wirklich eine Chuzpe, dass Sie mit uns einen gemeinsamen Antrag einbringen, wo wir mit Ihnen versuchen, eine Deregulierung zu starten – eine Deregulierung, die bedeutet, dass wir nicht mehr neun Landesgesetze extra ausführen müssen, sondern nur mehr ein Bundesgesetz. Wir hätten die erste Deregulierungsmaßnahme treffen können. Wer ist es, der es verhindert? – Das sind Sie, Herr Kollege Wittmann, und die gesamte SPÖ. Ich weiß nicht, ob es Landeshauptmann Kaiser recht ist, dass er sein Statistikgesetz nun noch einmal zum 125. Mal ändern muss, obwohl er denkt, dass das doch lieber der Bund machen könnte. Haben Sie das mit Ihrem Landeshauptmann Kaiser abgesprochen? – Ich glaube nicht, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe des Abg. Wittmann.)
Ich bin daher unserer Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer enorm dankbar. Sie hat das Gold Plating hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung in Österreich verhindert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wöginger: Sehr gut!)
Sie hätten mit anderen Bestimmungen in § 1 des Datenschutzgesetzes nur für Verwirrung in allen österreichischen Unternehmungen gesorgt. Ich bin daher froh, dass diese Bestimmung gefallen ist, Herr Kollege Wittmann, dass wir da kein Gold Plating haben, dass sich die Menschen klar nach der Datenschutz-Grundverordnung verhalten können und dass damit vollkommen klar ist, welche Rechte und auch welche Pflichten die Unternehmen haben.
Daher abschließend: Es ist wichtig, dass es eine Datenschutz-Grundverordnung gibt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es ist wichtig, dass wir nun sicherstellen, dass auch jeder sein Recht auf Löschung hat, dass jeder ein Recht auf seine personenbezogenen Daten hat und dass nun eine Sensibilisierung eintritt. Ab dem 25. Mai 2018 sind alle österreichischen Unternehmen verpflichtet, die Einwilligung von jeder einzelnen Person zu haben, deren Daten sie verarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
9.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte – um jetzt einen anderen Teil dieser Debatte anzusprechen –zum Datenschutz-Anpassungsgesetz – Wissenschaft und Forschung übergehen. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass wir den Grundgedanken dieser Regierungsvorlage, nämlich die Erweiterung und Erleichterung des Zugangs zu Daten für Forscherinnen und Forscher, vollinhaltlich teilen.
Gerade im Gesundheitsbereich ist es enorm wichtig, auch personenbezogene Daten verwenden zu können. Damit kann man wahnsinnige Fortschritte in der Weiterentwicklung medizinischer Standards machen. Es geht uns aber auch um das Thema Rechtssicherheit für Forscherinnen und Forscher, und es war ja eigentlich der Grundgedanke
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