9.31
Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Das ist ein ordentlicher Pallawatsch, den wir da produzieren. Es geht ums Datenschutzrecht, es geht um ein Grundrecht, um eines der wesentlichsten Grundrechte der heutigen Zeit. Was hier im Haus jetzt droht, produziert zu werden, ist legistisch und in der Sache nicht gut, und ich glaube, alle, die sich damit befasst haben, wissen, dass es nicht gut ist. Trotzdem wird es mit der Mehrheit hier im Haus wohl beschlossen werden.
Kollege Herbert hat ganz zutreffend und plastisch die Genese dieser Sache beschrieben. – Es ist ein Jammer! Ein Haus, das eigentlich Wert darauf legen sollte, gerade im Grundrechtsbereich mit großer Exaktheit und Entschiedenheit zu arbeiten, produziert da etwas, das in Wirklichkeit weder auf der Höhe der Zeit noch legistisch annehmbar ist. Das ist etwas, das wir eigentlich nicht tun sollten, aber tun müssen, weil wir von der EU entsprechende zeitliche Vorgaben haben.
Was uns jetzt droht, ist, dass wir im Datenschutzrecht §§ 1 bis 3 haben, wie wir sie jetzt schon kennen und wie sie immer schon waren. Ab § 4 haben wir aber abgeänderte Formulierungen, die in Wirklichkeit mit den §§ 1 bis 3 gar nicht zusammenpassen.
Ein wesentlicher Punkt in dieser Sache ist, was im jetzigen Datenschutzgesetz in § 1 steht: „Jedermann hat“ ein Recht.
Im ersten Abänderungsantrag wurde das zu Recht, weil man das bekannte Gold Plating ja vermeiden wollte, umgeändert auf natürliche Personen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Was passiert jetzt? – Jetzt steht wieder „jedermann“ drinnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Rädler, halten Sie sich ein bisschen zurück! Das tut Ihnen gut und der Hygiene des Hauses auch. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Mir als Salzburger fällt bei „jedermann“ natürlich sofort das ein, was wir in Salzburg jedes Jahr bei den Aufführungen hören:
„Ein schöner Fall, ganz sonnenklar
Und in der Suppe doch ein Haar!“
(Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler. – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir bringen daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen ein, der schriftlich vorliegt. Mit diesem Antrag versuchen wir, die §§ 1 bis 3 und das, was aus der Datenschutz-Grundverordnung resultiert, geradezurücken – ohne diese Verbandsklage, da ist ja die ÖVP inzwischen sehr fixiert – und wenigstens das zu retten, was noch zu retten ist.
Ich bitte Sie, schauen Sie darauf! In § 4 haben Sie jetzt den „Schutz natürlicher Personen“. Das passt mit dem bestehenden § 1, wo von „jedermann“ die Rede ist, gar nicht zusammen. Wollen Sie damit die ganze Judikatur ins Elend stürzen, indem Sie die hermeneutischen Künste unserer Richterinnen und Richter herausfordern, mutwillig herausfordern? Ich glaube, es spricht viel dafür, die §§ 1 bis 3 entsprechend zu ändern, insbesondere § 1 mit den fünf Absätzen, die wir vorgeschlagen haben. Dann kann nämlich auch § 39 entfallen, und das Ganze hat wenigstens ein Gesicht. Es ist dann immer noch nicht gut, aber es ist wenigstens konsistent. (Ruf bei der ÖVP: Da gab es aber eine ...!)
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