Das wollen Sie verhindern, meine Damen und Herren! Da verunsichern Sie die Patienten, hier können wir dies den Patienten aufgrund Ihrer Verunsicherung nicht zur Verfügung stellen. (Abg. Rendi-Wagner: Watson und Elga sind verschiedene Sachen!) Das ist unglaublich, das ist rückschrittlich, das ist unmodern, das ist wieder einmal nicht den neuen Maßstäben entsprechend. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Die Abgeordneten Gudenus und Rosenkranz: SPÖ halt!)
Um den Patienten genau diese Sicherheit zu geben, die bei diesen ganz sensiblen Daten notwendig ist, haben wir als Gesetzgeber uns zu einer weiteren Initiative entschlossen. Natürlich haben beide Minister schon bekannt gegeben, dass sie die Sicherheit der Gesundheitsdaten, der Elgadaten garantieren und dass diese nur für wissenschaftliche Zwecke und nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Aber: Ich glaube, es ist wichtig, in diesem sensiblen Bereich von der Gesetzgebung her auch ein ganz klares Zeichen zu setzen, und das setzen wir heute mit einem Entschließungsantrag, den in der Folge meine Kollegin Frau Dr. Niss einbringen wird.
Was steht in diesem Entschließungsantrag, was stellen wir damit sicher? – Wir stellen sicher, dass Patientendaten anonymisiert und ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt werden können. Wir stellen sicher, dass es keine Rückschlüsse auf einzelne Personen geben können wird. Wir stellen sicher, dass die Standesvertretung der Ärzteschaft das wissenschaftliche Interesse bestätigen muss. Wir stellen sicher, dass eine Ethikkommission, die beim Gesundheitsministerium, bei den Universitäten angesiedelt ist, das jeweilige Forschungsprojekt freigibt, und wir stellen sicher, dass Gesundheitsdaten nicht zu kommerziellen Zwecken genützt werden dürfen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das stellen nun die Frau Bundesministerin für Gesundheit, der Herr Bundesminister für Wissenschaft und Forschung und die Gesetzgebung in Österreich sicher, meine Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Wie stellen Sie das sicher? – Zwischenruf des Abg. Deimek.) Damit können wir dem Patienten beides garantieren: den notwendigen medizinischen Fortschritt und die Sicherheit, die er für seine Daten, für seine Persönlichkeit, für seine Individualität haben muss. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Da bleibt intellektuell für Kritik kein Platz mehr!)
9.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Kollege Rosenkranz, intellektuell bleibt grundsätzlich immer Platz für Kritik. (Abg. Rosenkranz: Da nicht mehr!)
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht ja im Wesentlichen bei diesen ganzen Materiengesetzen darum, dass wir die DSGVO europarechtskonform in Österreich umsetzen. Dabei gibt es zwei Dinge, die aus meiner Sicht wichtig sind: einerseits, dass wir es europarechtskonform machen, und andererseits, dass wir das Datenschutzniveau, das wir jetzt haben, nicht unterschreiten.
Wenn wir diese Schutzstandards unterschreiten, dann sehe ich dabei ein grundlegendes Problem. Frau Kollegin Gamon hat schon angesprochen, wo da die Problematik im Bereich von Wissenschaft und Forschung liegt. Es gibt noch einen anderen Teil, wo es aus meiner Sicht sehr problematisch ist, das ist der Bereich des Inneren, das heißt das, was das Innenministerium zu verantworten hat, denn auch dort wird pauschal das Widerspruchsrecht ausgeschlossen. Das wird jetzt mit einem Abänderungsantrag zum
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite