Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 47

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dabei geht es um den Schutz der Privatsphäre von Menschen und Personen, der Bevölkerung, der Politik, der Wissenschaft, aller Menschen, die hier in Österreich leben. Es ist dies ein hochsensibler Bereich, über den wir heute diskutieren. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Zusammenhang stehen wir heute in einem Spannungsfeld, und wir müssen zwischen dem Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und dieser Privatsphäre abwägen. Wir alle werden uns dazu bekennen und uns die Frage stellen: Wie können wir im Hinblick auf die ganz großen, zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen, vom Klima­wandel bis zum Umgang mit einer älter werdenden Gesellschaft, wirklich die bestmögliche Gesundheitsversorgung auch in Zukunft garantieren? Wie können wir besser werden, etwa im Hinblick auf neue Medikamente und auch in der Krebs­for­schung?

Selbstverständlich muss die Wissenschaft auf Basis von Daten forschen können, und deswegen gibt es auch Ausnahmen im Datenschutzgesetz für die Wissenschaft. Es ist also grundsätzlich unser Zugang, dass wir hier nichts verbauen wollen, aber wir brauchen eine saubere, klare, rechtssichere Lösung, und das ist jetzt leider in diesem Bereich nicht der Fall.

Nicht nur Expertinnen und Experten der Datenschutzbehörde warnen alle und sagen, dass das teilweise nicht grundrechtskonform ist, sogar die Mitglieder der eigenen Bun­desregierung streiten untereinander und sind sich nicht sicher; die Gesundheitsminis­terin sagt, dass das Ganze in dieser Form nicht passt, der Herr Wissenschaftsminister hingegen sagt, dass es sehr wohl passt. Es gibt also einen Zickzackkurs, bei dem quasi jeder gegen jeden agiert, auch unter den Expertinnen und Experten. Jedenfalls aber warnen alle, und diese Debatte wurde auch im Ausschuss geführt. Daher muss man sich für diesen sensiblen Bereich wirklich Zeit nehmen. Man muss sich Zeit nehmen, um Probleme zu beheben, und darf nicht, wie uns mitgeteilt wurde, sagen: Wir werden schon irgendwann in der Praxis draufkommen, wo die Probleme sind, und dann muss man nachjustieren. – Das kann man in einem so sensiblen Bereich einfach nicht machen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte, um auch zu unterstreichen, wie ernst und wichtig uns dieses Thema ist, sowohl gegenüber Kollegin Cox als auch gegenüber Kollegin Gamon herausstreichen: Wir alle haben uns diese Entscheidung, glaube ich, nicht leicht gemacht. Es hat im Ausschuss wirklich das Angebot gegeben, die Budgetwoche noch zu nutzen, uns gemeinsam mit Expertinnen und Experten zusammenzusetzen und zu versuchen, gemeinsam die ärgsten Schnitzer, die es noch gibt, zu reparieren und gemeinsam an der Lösung zu arbeiten. – Dieses Angebot ist dann leider nicht aufgegriffen worden. Seitens ÖVP und FPÖ hat man uns gesagt, dass alles super ist, und heute kommt dann fünf vor zwölf ein kleiner Abänderungsantrag oder ein Entschließungsantrag auf den Tisch, mit dem man versucht, im Husch-Pfusch-Verfahren Dinge zu reparieren. So kann man nicht arbeiten! Unser Angebot war da, wir hätten wirklich gemeinsam ver­sucht, dieses wichtige Gesetz zu verbessern. (Abg. Höbart: Das war ein kurzfristiger Antrag!)

Ich nenne noch den aus meiner Sicht grundsätzlich heftigsten Kritikpunkt: Herr Bun­desminister, ich weiß gar nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass das Grundproblem in Zukunft abseits der diversen Bereiche in der Frage bestehen wird, welche Register für wen aufgemacht werden. Laut Gesetz gibt es natürlich einerseits wissenschaftliche Institutionen, die sozusagen in Zukunft den Zentralschlüssel und Zugang zu wissen­schaftlichen Daten beziehungsweise Registerdaten haben werden und damit forschen können. Das Gefährliche in Zukunft wird aber sein, dass dieser Zentralschlüssel ja nicht nur an die wissenschaftlichen Einrichtungen, die aufgezählt worden sind, geht, sondern theoretisch an jedes Unternehmen in Österreich oder außerhalb Österreichs,


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