vom Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht worden, weil es eine Speicherung, eine Massenüberwachung ohne Anlassfall gewesen wäre. Das haben wir immer abgelehnt.
Wir haben gesagt: Wenn, dann muss es eine Überwachung nicht in die Breite, sondern in die Tiefe geben, also keine Massenüberwachung, sondern nur bei einem konkreten Anlass. Das bietet jetzt diese sogenannte Anlassdatenspeicherung. Das heißt, bei einem konkreten Verdacht darf man die Kommunikationsdaten einer Person für eine bestimmte Zeit speichern, und dann braucht man wiederum eine gerichtliche Genehmigung, damit man die gespeicherten Daten verwenden darf. Das ist ein komplett anderer Vorgang – keine Massenüberwachung, sondern eine Überwachung aufgrund eines konkreten Verdachts. Das ist das, was wir wollten, und daher sind wir mit dieser Maßnahme zufrieden.
Der zweite – und sicherlich auch sehr heikle – Punkt ist die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, auch Bundestrojaner genannt. Ich gebe dem Kollegen Jarolim recht, sehr viele der Maßnahmen sind mit der normalen Polizeiarbeit zu gewährleisten, sehr vieles hat mit der Ausrüstung zu tun, hat mit dem Personalstand zu tun. Darüber sind wir uns einig, und das ist ja auch ein Thema beim Budget gewesen. Darüber haben wir lange diskutiert, und Gott sei Dank gibt es da einen ganz großen Fortschritt, und es wird sehr viel gemacht.
Es gibt aber gewisse Lücken, die man einfach nicht akzeptieren kann, wenn man die Strafverfolgung ernst nimmt. Die sogenannten verschlüsselten Nachrichten sind eine dieser Lücken. Das ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die man tatsächlich so unmittelbar nicht knacken kann. Die klassischen Beispiele sind da WhatsApp, das sehr viele Menschen verwenden, oder Skype, bei denen man tatsächlich diese Verschlüsselung mit technischen Mitteln nicht aufknacken kann. Aus diesem Grunde muss man da einen Umweg wählen, denn man kann ja nicht einfach sagen: Na ja, es gibt ohnedies die Möglichkeit der Telefonüberwachung! – Kollege Jarolim hat vorher gemeint, es kann bereits jeder überwacht werden. Es wäre grundsätzlich auch jetzt schon zulässig, diese WhatsApp-Nachrichten nach entsprechender Telefonüberwachung zu lesen, aber man kann es nicht.
Daher muss man sagen: Es darf nicht sein, dass Verbrecher ganz einfach auf WhatsApp wechseln. – Das kommt offenbar auch in den Abhörprotokollen schon vor: Na, wechseln wir auf WhatsApp oder auf Skype, dann kann man uns nicht mehr zuhören! – Das wäre viel zu einfach, daher muss man – natürlich unter Abwägung des Grundrechtsschutzes auf der einen Seite und der Notwendigkeit einer Strafverfolgung auf der anderen Seite – eine Lösung finden.
Da gibt es jetzt diese Möglichkeit, den sogenannten Bundestrojaner einzusetzen. Das ist eine Schadsoftware, das stimmt. Das ist ein Programm, das ganz konkret auf ein Mobiltelefon eingespielt wird, damit man dort – vielleicht einfach formuliert – die Oberfläche ablesen kann. Das heißt, man kann dann ablesen, was sich auf diesem Telefon abspielt, und braucht daher nicht in die Verschlüsselung hineinzugehen, sondern liest, welche Nachrichten verschickt und empfangen werden. (Abg. Wittmann: Und alles andere auch!) – Das ist völlig richtig, man überwacht das Mobiltelefon vollständig. Es ist daher auch diese Maßnahme, wenn man sie sich durchliest, sehr heikel formuliert. (Zwischenrufe der Abgeordneten Wittmann und Plessl.) Diesen Bundestrojaner darf man nur bei einer Strafdrohung von mehr als zehn Jahren, bei Terrorismusstraftaten und bei gewissen anderen Delikten, wie bei Sexualdelikten, mit über fünf Jahren Strafdrohung einsetzen, es ist also wirklich streng eingeschränkt. Es ist nicht so, wie es in der Vergangenheit der Fall war, dass manchmal gesagt wurde, das sei zur Terrorismusbekämpfung, und dann hat man es bei kleinen Straftaten eingesetzt. Das ist ein-
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