Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 76

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Deimek.) Warum Sie sie nicht angewandt haben, verstehen wir nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Scherak.)

11.49


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Harald Stefan. – Bitte.


11.50.01

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zu einem Teil des Sicherheitspakets, das sich auf das Strafprozessrechtsänderungsgesetz bezieht. Da gibt es im Wesentlichen vier Punkte.

Der erste Punkt ist der sogenannte Imsi-Catcher – das könnte man sicherlich auch englisch aussprechen –, mit dem man Mobiltelefone lokalisieren kann. Das gibt es bereits, und das wird jetzt ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Der zweite Punkt ist die neue Regelung bei der Beschlagnahme von Briefen. Da gibt es klare Anordnungen, dass dies bei einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr und gerichtlicher Anordnung möglich sein soll. Das ist natürlich ein Grundrechtseingriff, keine Frage.

Der dritte Punkt ist die sogenannte Anlassdatenspeicherung, manchmal auch als Quick Freeze bezeichnet.

Der vierte Punkt ist die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten, manchmal auch als Bundestrojaner bezeichnet.

Man muss dazu vorausschicken, dass dieses Sicherheitspaket an sich schon in der letzten Legislaturperiode vorgelegt wurde, damals noch von ÖVP und SPÖ, und wir als FPÖ haben das aus den verschiedensten Gründen sehr stark kritisiert. Wir haben das, als es vorgelegt wurde, abgelehnt. Es gab dann ein Begutachtungsverfahren mit sehr vielen Stellungnahmen und jetzt in dieser Legislaturperiode ein zweites Begutach­tungs­verfahren. Ich muss mich auch ausdrücklich dafür bedanken, dass die Stellung­nahmen aus dem Begutachtungsverfahren und auch die der Experten, die zu einer Expertengruppe eingeladen wurden, in dieses Strafprozessrechtsänderungsgesetz ganz eindeutig eingeflossen sind beziehungsweise berücksichtigt wurden. Dafür bin ich sehr dankbar, und das muss man auch dem Legislativdienst zugutehalten, dass das so ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Wer jetzt hier rausruft, der hat es sich nicht an­ge­schaut, denn das Gesetz ist so eindeutig verbessert, nämlich im Sinne des Grund­rechtsschutzes, dass wir heute guten Gewissens zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss ganz klar sagen: Es bedarf immer einer Abwägung zwischen dem Sicher­heitsbedürfnis und den Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden auf der einen Seite und den Grundrechten auf der anderen Seite. Es ist völlig klar, es wird ohne Grundrechtseingriffe nicht funktionieren, aber wenn man solche vornimmt, dann muss dies immer so erfolgen, dass der Rechtsschutz gewährleistet ist, dass eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist, dass eine Überwachung der Überwachung gegeben ist, dass Protokollierungen erfolgen, dass die betreffenden Personen im Nachhinein davon informiert werden und so weiter. – All diese Dinge sind ganz klar berücksichtigt.

Ich will jetzt insbesondere auf zwei Punkte eingehen:

Der erste Punkt ist die sogenannte Anlassdatenspeicherung. Wir hatten vor Jahren eine große Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung, das heißt, dass wirklich alle Kommunikationsdaten über einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden. Das haben wir Freiheitliche ganz massiv abgelehnt, und es ist dann auch Gott sei Dank


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