Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 136

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Meine Damen und Herren, eines vorweg, was dieses Sicherheitspaket sicherlich nicht ist: Es ist sicherlich keine Massenüberwachung, weil der konkrete Verdacht gegenüber einer konkreten Person vorliegen muss, und es ist sicherlich keine Onlinedurch­suchung, weil das Programm, das auf einem Gerät installiert wird, auf den Übertra­gungs­vorgang dieser verschlüsselten Nachricht abzielt. Dieses Sicherheitspaket ist nicht für Vorratsdatenspeicherung gedacht, sondern es soll – so wie es von den NEOS in der letzten Legislaturperiode auch gefordert wurde – mit dem Quick Freeze auf bereits vorhandene Daten bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes zugegriffen werden können, indem diese eingefroren werden und für maximal 12 Monate gespeichert bleiben.

Die technischen Möglichkeiten haben sich durch den technischen Fortschritt geändert und damit auch die Kommunikationsmöglichkeiten von Kriminellen. Es stellt sich schon die Frage, ob man der Polizei nicht endlich wieder die Möglichkeiten geben muss, auch die verschlüsselte Kommunikation von Kriminellen zu überwachen und zu kontrollieren.

Es wurden umfangreiche Maßnahmen, wie Anordnung durch einen Staatsanwalt, ge­richtliche Bewilligung und so weiter, gesetzt, sodass nicht willkürlich gehandelt werden kann, nicht willkürlich gehandelt werden darf.

Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Es kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, aber Kollegin Zadić möchte ich doch beipflichten, die selbst gesagt hat, es gibt wahrscheinlich keine andere Möglichkeit als diese, die wir hier einsetzen. Ich denke mir, wenn wir der Polizei diese Möglichkeit nicht geben, stellt das einen Frei­brief für die Kriminellen dar, von einem verschlüsselten Raum aus ungehindert die nächsten Tatorte auszumachen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)

Wir müssen uns schon auch die Frage stellen, ob wir das wollen, ob das so sein darf, und vor allem, ob es sein soll, dass wir in einem Staat leben, der dabei tatenlos zusieht.  – Ich glaube, das ist nicht der Fall. Datenschutz ist wichtig, Datenschutz ist richtig, Datenschutz kann immer wieder verbessert werden, aber darf kein Tatenschutz sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.44


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.44.13

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Ich bin in der glücklichen Situation, dass es mir selbst noch nie passiert ist, aber mir haben Leute, bei denen daheim schon einmal eingebrochen wor­den ist, erzählt, dass das wirklich Ungute daran nicht einmal so sehr der materielle Schaden ist, weil irgendetwas entwendet worden ist oder Fenster oder Türen kaputt waren, sondern das wirklich Ungute daran ist, dass man das Gefühl nicht los wird, dass ein Fremder im eigenen innersten Privaten gewesen ist – jemand, der zum Bei­spiel über ein Schlafzimmerfenster eingebrochen und mit den Schuhen über das Bett gestiefelt ist, oder jemand, der in den Sockenschubladen oder den Dokumenten nach irgendwas gesucht hat, der einfach in privatesten Dingen herumgesucht hat. Das geht so weit, dass Leute so etwas über Jahre nicht überwunden und die Wohnung ge­wechselt oder sie zumindest neu möbliert haben, weil sie dieses Gefühl, da war ein Fremder im eigenen innersten Privaten, einfach nicht ausgehalten haben.

Das, was Sie mit dem Bundestrojaner vorhaben, ist einfach noch eine Klasse schlim­mer: Der Staat verschafft sich einfach die Möglichkeit, meine intimsten Gedanken, meine Urlaubsfotos, meine medizinischen Befunde, meine Tagebücher, meine wissen­schaftlichen Arbeiten, alles, was ich in meiner Cloud gespeichert habe, anzuschauen,


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