Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 139

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lik­ten verzeichnen. Jetzt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, können wir unsere Polizei zum Schutz unserer Kinder im Kampf gegen illegale Drogen unterstützen. Wir können – wie es Deutschland am 1. Juli 2017 gemacht hat und es auch in neun weiteren EU-Staaten üblich ist – dafür sorgen, dass sich Kriminelle eben nicht mehr hinter der Anonymität ihrer Prepaidkarten verstecken können. Im Zuge von polizei­lichen Ermittlungen gegen einen Verdächtigen kann häufig festgestellt werden, dass dieser die anonyme Wertkarte seines Handys immer wieder wechselt und dadurch seine Identität zu verbergen sucht.

Mit einer Registrierungspflicht von Prepaidhandywertkarten würde die Polizei zu­mindest einen Ermittlungsansatz bekommen. Es würde möglich sein, Rückschlüsse auf den Besitzer oder zumindest auf den ehemaligen Käufer dieser Karte zu be­kommen. Im Zuge einer kriminalpolizeilichen Ermittlung, wie es Kollege Stefan bereits sagte, wäre es möglich, im Rahmen einer Rufdatenerfassung und, damit verbunden, einer Durchsicht der Imei-Nummern, also der Seriennummer eines Handys, festzustellen, dass ein- und derselbe Täter immer das gleiche Handy benutzt, aber seine Wertkarten ändert.

Natürlich geben wir mit einer Registrierungspflicht von anonymen Wertkarten eine von manchen lieb gewonnene Möglichkeit auf, sich nicht an einen Netzbetreiber binden zu müssen. Ihre Anonymität, meine Damen und Herren, geht aber in keinem Fall verloren. Es ist auch nicht so, wie es vorhin Kollegin Duzdar zum Bundestrojaner geäußert hat, dass man permanent überwacht wird. Diese Befürchtung kann man Ihnen beruhigt nehmen, denn Überwachung ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Delikte handelt, die gesetzlich genau festgelegt sind, und wenn sie aufgrund staatlicher, rich­ter­licher Anordnung durchgeführt wird. – Diese Befürchtung brauchen Sie also nicht zu haben.

Meine Damen und Herren, um Schwerkriminalität wie illegale Drogen, Drogenhandel, Menschenhandel, Schlepperei, aber auch Terrorismus wirksam bekämpfen zu können, müssen wir der Polizei das Werkzeug in die Hand geben, das sie braucht, um erfolg­reich zu sein. Ich habe vorhin versucht, Ihnen anhand des toten Kindes die tragischen Folgen krimineller Aktivitäten zu schildern und vor Augen zu führen, was es bedeuten würde, wenn wir nicht alles tun, um ein Kind davor zu bewahren. In diesem Sinne appelliere ich an Sie: Stimmen Sie diesem Sicherheitspaket zu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Feichtinger gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


13.56.57

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen auf der Regierungsbank! Eine Anmerkung zum Überwachungs­paket, Frau Staatssekretärin, ohne Ihnen nahetreten zu wollen: Wenn schon der Herr Bundesminister für Justiz heute nicht anwesend sein kann, weil er erkrankt ist, wäre es schon sehr angezeigt gewesen, dass wenigstens der Herr Bundesminister für Inneres angesichts der Wichtigkeit der Debatte (Rufe bei der FPÖ: Die Staatssekretärin vertritt ihn hier!) heute selbst den Rest der Debatte hier im Haus verfolgen würde – aber wir sind das aus seiner Zeit als Generalsekretär schon gewohnt. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem – im Gegensatz zum Überwachungs­pa­ket – sinnvollen Gesetz, das wir heute hier auch debattieren. Wir verhandeln heute auch die gesetzliche Regelung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Ausbau dieser Zusam-


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