des Rechtsschutzes geprüft; das beinhaltet auch umfassende nachträgliche Information der Betroffenen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Maßnahme sind sehr hoch. Es geht dabei nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwere Verdachtsmomente: ein mit mehr als zehnjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen oder die Aufklärung oder Verhinderung von Terrordelikten oder ein mit mehr als fünfjähriger Freiheitsstrafe bedrohtes Verbrechen gegen Leib, Leben oder sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Neben einer begründeten Anordnung der Staatsanwaltschaft und einer gerichtlichen Bewilligung gibt es umfassende Rechtsschutztransparenz und eine engmaschige Kontrolle. Außerdem wird diese Ermittlungsmaßnahme zunächst befristet für fünf Jahre gelten, mit einer verpflichtenden Evaluierung nach drei Jahren.
Ich halte ausdrücklich fest, dass keine Massenüberwachung und keine Onlinedurchsuchungen stattfinden und nur im Einzelfall die Mensch-zu-Mensch-Kommunikation betroffen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Einführung einer neuen Ermittlungsmaßnahme, also der Anlassdatenspeicherung, des sogenannten Quick Freeze auf staatsanwaltschaftliche Anordnung ist vergleichbar mit dem Einspruch eines Kunden gegen die Rechnung eines Telekommunikationsbetreibers. Das bedeutet, dass Daten eines Anschlusses – wohlgemerkt: keine Inhalte, wie heute schon mehrmals fälschlich erwähnt – beim Betreiber für maximal zwölf Monate nicht gelöscht werden dürfen. Es erfolgt aber noch keine Übermittlung von Daten an die Strafverfolgungsbehörden. Die Voraussetzungen dafür sind eine vorsätzliche Straftat mit einer Strafdrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder ein dringender Tatverdacht.
Diese ganz neue Regelung des sogenannten Quick Freeze ist wiederum keine Massenüberwachung, sondern eine Einzelfallmaßnahme, die mit der Vorratsdatenspeicherung nichts zu tun hat. Sie berücksichtigt die grundrechtlichen Anforderungen im Lichte der jüngsten Judikatur des EuGH.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, als Abgeordnete zum Nationalrat, aber auch als kritische, den Grundrechten verpflichtete Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können Sie heute guten Gewissens diesem ausgewogenen und vom Gedanken der Verhältnismäßigkeit getragenen Paket Ihre Zustimmung geben. Gehen wir daher gemeinsam den eingeschlagenen Weg der Vernunft, der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit! – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.27
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.
Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsmitglieder! Wenn man der Diskussion aufmerksam folgt – und das habe ich getan –, dann stellt man sich unweigerlich die Frage: Was bringt das Ganze? Warum peitscht man das Überwachungspaket einfach nur so durch? Warum hält man nicht inne und schaut einfach: Was bringt was? – Nein, die Regierungsparteien zerschlagen und zerstören die Privatsphäre und die Intimsphäre der Österreicherinnen und Österreicher. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Uraltpolitik! (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist schon erstaunlich, wenn der Staat eine private Firma beauftragt, um Sicherheitslücken zu finden, damit er diese dann auch verwenden kann. Ich stelle mir die Frage,
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