Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 158

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Zusätzlich verweist Prof. Theo Öhlinger2 auf den Artikel 16 Abs. 5 B-VG, zweiter Satz: „Hiebei stehen dem Bund die gleichen Rechte gegenüber den Ländern zu wie bei den Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung (Art. 102).“ Dies inkludiere auch ein Weisungsrecht. „Dem Bund kommt hinsichtlich dieser Verpflichtung der Länder ein Aufsichtsrecht zu, das auch die Erteilung von Weisungen an den Landeshauptmann einschließt.

Die Möglichkeit einer Weisung wäre ein kräftiges und praktikables Instrument, wenn die Bundesregierung ernsthaft ihre Ankündigung verwirklichen wolle, das Weltkultur­erbe zu schützen.

Im Übrigen steht der Bundesregierung auch selbst der Weg zum Verfassungs­gerichts­hof offen, wo sie die Verordnung des Flächenwidmungsplans gem. Art. 139 B-VG aufgrund deren Rechtswidrigkeit bekämpfen könnte und nach Ansicht einiger Experten sogar muss. Die Bundesregierung kann ungeachtet der oben genannten Normen einen Antrag auf Aufhebung einer Verordnung beim VfGH stellen, da der Flächenwid­mungs­plan gegen § 1 Abs. 2, Z. 14 der Wiener Bauordnung verstößt. Das in dieser Geset­zesstelle erforderliche „in seinem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdige Stadt­bild“ ist auf Grundlage des UNESCO Weltkulturerbe-Status zweifellos gegeben.

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Anfrage

1)          Was wurde – außer den bereits öffentlich bekannten Gesprächen und geplan¬ten drei Veranstaltungen (ExpertInnenworkshop im März 2018, Welterbe¬ver¬träg¬lich¬keitsprüfung im Sommer 2018 sowie UNESCO/ICOMOS Joint Mission im September 2018) – seitens der neuen Bundesregierung unternommen, um das UNESCO Weltkulturerbe für das historische Zentrum der Stadt Wien zu erhalten?

2)          Welche wirkungsorientierten Aktivitäten zur Rettung des Welterbe-Titels sind über diese (in Frage 1 genannten) Veranstaltungen hinaus bis zur nächsten Sitzung des Welterbe-Komitees Ende Juni 2018 geplant?

3)          Ist es denkmöglich, dass die UNESCO, sollten die Aktivitäten der Bundes¬regierung (ExpertInnen-Workshop im März 2018, Welterbeverträglich¬keits¬prüfung im Frühsommer 2018) bis Ende Juni 2018 keinen für ausreichend erachteten Schutz des Welterbestatus bewirken, der Stadt Wien in der nächs¬ten Komitee-Sitzung den Status „Welterbe“ entzieht?

4)          Wenn ja, warum werden seitens der Bundesregierung bis zur Sitzung des Welterbe-Komitees Ende Juni 2018 keine effektiveren Maßnahmen oder Inter¬ventionen gesetzt?

5)          Wie wird die Bundesregierung reagieren, falls die UNESCO dem historischen Zentrum der Stadt Wien in der nächsten Sitzung des Welterbe-Komitees den Weltkulturerbe-Status aberkennt?

6)          Am 01.02.2018 haben Sie gemeinsam mit dem Vizekanzler einen Antrag auf Verordnungs-Überprüfung des Flächenwidmungsplans am Heumarkt beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. Was wurde aus dieser Ankündigung?

7)          Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass die Leitbilder Masterplan Glacis und Hochhauskonzept 2002, soweit sie geeignet sind, den Bestand des kulturellen Welterbes von Wiens Innenstadt zu beein¬flussen, völkerrechtliche Verbindlichkeit entfalten?

8)          Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

 


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