Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 159

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9)          Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass das Hochhauskonzept 2014 eine völkerrechtliche Verletzung des Welterbe-Übereinkommens darstellt?

10)        Wenn ja, wie werden Sie auf diese Verletzung reagieren?

11)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

12)        Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass das Plandokument 7984 eine völkerrechtliche Verletzung des Welterbe-Überein¬kommens darstellt?

13)        Wenn ja, wie werden Sie auf diese Verletzung reagieren?

14)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

15)        Ist die Rechtsmeinung von Helmut Hofmann für Sie nachvollziehbar, dass die Welterbe-Konvention durch das am 18. März 1993 in Kraft getretene BGBl. Nr. 60/1993 Teil der nationalen Rechtsordnung wurde und deshalb sowohl Bund als auch Länder gemäß dem Legalitätsprinzip nach Art. 18 B-VG an diese gebunden seien?

16)        Wenn nein, wie begründen Sie ihre Meinung?

17)        Setzen Sie gemäß Art. 16 Abs. 4 B-VG notwendige Maßnahmen an Stelle des Landes Wien, wenn dieses entsprechende Maßnahmen unterlässt, und wenn ja, wann werden Sie das tun und welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen?

18)        Wenn nein, wie begründen Sie den Verzicht auf diese Maßnahmen?

19)        Plant die Bundesregierung, dem Landeshauptmann von Wien eine Weisung gem. Art. 16 Abs. 5 B-VG zur Durchsetzung der nötigen Maßnahmen zum Erhalt des Welterbestatus zu erteilen?

20)        Wenn ja, wann wird die Weisung erteilt und welche Maßnahmen wird sie beinhalten?

21)        Wenn nein, warum nicht?

22)        Da die Stadt Wien den Pressemeldungen zufolge keinerlei Anstrengungen unternimmt, um das Welterbe zu schützen: Wann sehen Sie den Zeitpunkt gekommen, über einen Dialog hinaus rechtliche Schritte zu ergreifen?

23)        Die Bundesregierung kann einen Antrag auf Aufhebung einer gesetzwidrigen Verordnung beim VfGH stellen, da der Flächenwidmungsplan gegen § 1 Abs. 2, Z. 14 der Wiener Bauordnung verstößt. Werden Sie das tun und wenn ja, wann?

24)        Wenn nein, warum nicht?

25)        Sie haben mehrfach angekündigt, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um das Welterbe zu schützen. Haben Sie sämtliche Optionen bereits ausgeschöpft?

26)        Wenn ja, was haben Sie hier konkret unternommen und was hat die Prüfung der Möglichkeiten ergeben?

27)        Welche nationalen Maßnahmen zum Schutz des Welterbes in Österreich pla¬nen Sie für die Zukunft, um es gegenüber allfälligen entgegengesetzten Inter¬essen von Gemeinden und Ländern zu schützen?

28)        Sollten manche der vorliegenden rechtlichen Fragen von Ihnen nicht abschlie¬ßend beantwortet werden können: Sollten Sie dann nicht den Verfassungs¬gerichtshof mit der Klärung dieser Fragen betrauen?

29)        Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu vielen dieser Fragen würde auch für künftige Investitionen in die Stadtentwicklung Rechtssicherheit schaf¬fen. Wollen Sie nicht auch eine ehestmögliche rechtssichere Situation herstel¬len?

30)        Worin unterscheidet sich Ihr Handeln in Bezug auf das Weltkulturerbe des historischen Zentrums der Stadt Wien von dem Ihres Vorgängers als Kultur¬minister?

1 https://kurier.at/chronik/wien/heumarkt-projekt-regierung-kritisiert-wien/309.186.527

 


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