Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 165

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gegeben haben, um die wir uns selbst beworben haben – egal, welche Stadtregierung das war –, einhalten müssen. Ich habe viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertre­tern der Unesco, mit Vertretern von Icomos, auch mit dem Investor selbst geführt, und es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass das jetzt der Tropfen vonseiten der rot-grünen Stadtregierung war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Schon im Laufe der letzten zehn Jahre hat es ja leider Gottes immer wieder Beschwerden seitens der Unesco darüber gegeben, wie Rot-Grün mit den Bauvorschriften umgeht, vor allem was den 1. Bezirk betrifft.

Als ich dann vor circa drei Monaten die Chance bekommen habe, Bundesminister für Kunst und Kultur zu werden, in dessen Bereich auch die Administration des Staats­vertrages betreffend Unesco beheimatet ist, haben wir uns sofort angesehen, welche Möglichkeiten es da gibt. Das Erste, was wir getan haben, war, eben nicht so fortzu­schreiten, wie es die Jahre davor passiert ist. Immer wenn die Unesco beim Bundes­kanzleramt um einen Statusreport angefragt hat, wurde die Stadt Wien gefragt. Die Stadt Wien hat eine Stellungnahme abgegeben, und das Bundeskanzleramt hat diese eins zu eins an die Unesco weitergeleitet. Dadurch war die Meinung des Bundes­kanzleramtes quasi gleichbedeutend mit jener der Stadt Wien.

Diesen Teufelskreis haben wir durchbrochen, indem wir gesagt haben, auch wir wollen uns da einschalten und schauen, was denn tatsächlich Sache ist und wo wir einen Beitrag zur sachlichen Klärung der Situation leisten könnten. Leider Gottes ist es ein Faktum, dass es die Gesprächskultur aufgrund von vielseitigen Verwerfungen auf beiden Seiten nicht mehr gegeben hat. Salopp formuliert: Die Unesco und die Stadt Wien waren gegenseitig aufeinander angefressen und haben nicht mehr miteinander geredet.

Diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen, um die Möglichkeit zu wahren, dass der Weltkulturerbestatus für Wien erhalten bleibt.

Wir haben uns auch die rechtlichen Möglichkeiten angesehen und ich habe auch versucht, einige Gutachten, die Sie in der Anfrage zitieren, ausfindig zu machen. Ich kann Ihnen sagen, die Verfassungsklage ist die Ultima Ratio, die wir, wenn es nicht anders geht, wenn die Dialoge nicht zum Erfolg führen, natürlich anwenden werden. Aber sie ist der letzte Schritt. Sie ist der letzte Schritt vor allem auch deswegen, weil es unterschiedliche Expertenmeinungen darüber gibt, ob sie von Erfolg gekrönt wäre.

Bevor wir dieses Mittel ergreifen und dann vielleicht zur Entscheidung kommen, dass es nicht möglich ist, per Klage eine Änderung herbeizuführen, möchte ich auf diplo­matischem Wege, im Wege des Dialogs zumindest alles versuchen, um beide Seiten aneinander heranzuführen und so vielleicht sicherzustellen, dass das Weltkulturerbe für Wien erhalten bleibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich komme jetzt zur konkreten Beantwortung der 30 Fragen, die Sie mir heute Morgen übermittelt haben, und möchte mit folgenden Antworten beginnen:

Zu den Fragen 1 und 2 sowie 25 und 26:

Diese Vorgangsweise wurde von der Direktorin des Welterbezentrums in einem Schrei­ben vom 22. Februar 2018 ausdrücklich begrüßt. Es wird wörtlich festgehalten, dass man nach Konsultation des vorgeschlagenen Weges mit Icomos International an der Vorgangsweise einer ernsthaften Auseinandersetzung interessiert ist und dieses Thema auch so sieht.

Das bedeutet eine tiefe inhaltliche Beschäftigung mit allen damit verbundenen Fragen und Aspekten. Dies ist nicht in wenigen Wochen erledigt. Es ist daher das Gesamt­ergebnis abzuwarten, bevor über allfällige rechtliche Schritte nachgedacht wird.

 


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