die rechtlichen Schritte. – Nein! Schaffen Sie Rechtsklarheit! Das ist ganz wichtig in dieser Situation, gerade wenn Sie sagen, die einen Experten sagen so und die anderen Expertinnen und Experten sagen vielleicht etwas anderes. Ich kann das nicht, aber Sie können das! (Abg. Rosenkranz: Die Bundesregierung!) Sie können den Verfassungsgerichtshof damit betrauen und beauftragen, das zu klären und eine Entscheidungen zu treffen, auch im Interesse von weiteren Spekulanten, Investoren oder wie immer sie heißen, damit die wissen, was geht und was nicht geht. Das muss einmal geklärt sein!
Sie wissen in der Zwischenzeit wahrscheinlich auch, spätestens aufgrund unserer parlamentarischen Anfrage, dass es auch andere rechtliche Möglichkeiten gibt. Artikel 16 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Sowohl Absatz 4 als auch Absatz 5 geben Ihnen die Möglichkeit, Weisungen zu übermitteln, geben Ihnen auch die Möglichkeit, dem Parlament Gesetzesvorlagen vorzulegen, wenn ein Land die völkerrechtlichen Verträge, die Staatsverträge nicht einhält. Da genügt eigentlich ein Gutachten des parlamentarischen Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes oder des Verfassungsdienstes, und dann könnten Sie es schon machen.
Drohen Sie meinetwegen nur die letzten zwei Dinge an, den Schritt zum Verfassungsgerichtshof sollten Sie sofort machen, denn sonst sind Sie in meinen Augen nicht glaubwürdig. Wie lange wollen Sie warten? Bis es zu spät ist? – Wenn Sie das tun, würde das nämlich auch die Unesco umstimmen. Die Unesco würde sehen, da passiert etwas, da gibt es doch sehr viele, die das nicht wollen.
Alles andere, denke ich, geht in die Richtung: Die rot-grüne Regierung in Wien ist schuld. – Dann verliert man den Welterbestatus, dann ist sie noch mehr schuld; dann gewinnen Sie die Wahlen und Ihre Kollegen in den Bauspekulationsbranchen dürfen bauen. – Dann habt ihr alle recht gehabt, alles ist gelungen, nur eines ist verloren gegangen, nämlich der historische Stadtkern Wiens als kulturelles Erbe.
Das will ich vermeiden. Darum mache ich die Dringliche, und Befindlichkeiten parteipolitischer Natur sind mir eigentlich ziemlich egal. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
15.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Kalksburg recht herzlich begrüßen, bevor wir in die Abstimmung eingehen. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die Verhandlungen über die Tagesordnung wieder auf.
Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.
Die der Verfassung entsprechend notwendige Anwesenheit der Abgeordneten ist für alle Punkte erfüllt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Punkte 8 bis 11, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018 samt Titel und Eingang in 92 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
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