Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung, 20. April 2018 / Seite 179

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Entfall des § 30 Abs. 5 in Art. 2 Z 15 eingebracht.

Wer ist hiefür? – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend § 30 Abs. 5 in der neuen Ziffer 17.

Zustimmung? – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (Vizekanzler Strache: Das nennt man bewegtes Parlament!) – Ja, die Übungen tun gut, wenn man so lange sitzt. Ich kann leider nicht aufstehen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Die Abgeordneten Wittmann, Noll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 18a eingebracht.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Himmelbauer, Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­än­derungsantrag betreffend Art. 2 Z 25, 30, 31, 33 und 34 eingebracht, der den Wegfall von Verfassungsbestimmungen des Gesetzentwurfes sowie die sich daraus ergebenden Änderungen der Ziffernbezeichnungen zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichts.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Damit ist der Gesetz­entwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 99 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abge­ordneten fest. Das ist erfolgt.

Ich bitte nun die Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich damit fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit auch gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist wiederum die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverwaltungsge-


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